opalau
Hallo zusammen,
ich brauch einmal euren Rat: Wir haben vertraglich mit unserem GU vereinbart, dass in unserem Haus die Wolf Gas-Solar-Zentrale CSZ-2-14/300R verbaut wird. In dieser Woche habe ich durch Zufall festgestellt, dass stattdessen das nächstgrößere Gerät, die CSZ-2-20/300R verbaut wurde. (Haus ist noch nicht fertig, Abnahme findet vsl. im März statt)
Wie dem Namen zu entnehmen ist, haben die Geräte 14 bzw. 20 kW Maximalleistung. Wenn ich unseren Energiesparnachweis richtig lese, dann hat unser Haus (Energieeinsparverordnung, 225qm) einen Jahreswärmebedarf von 14.987kWh (11.681kWh Heizwärme, 3.306 Warmwasser). Mangels Fachkenntnis bin ich nach erster Recherche darauf gestoßen, dass ich die Heizlast unseres Hauses errechnen kann, indem ich die Jahresheizzeit (2100h?) hinzuziehe. So komme ich mit meinem Laienwissen auf eine Heizlast von ca. 7,1kW. Ist das soweit korrekt und liege ich in der Anname richtig, dass damit v.a. die 20kW-Variante total überdimensioniert ist?
Nächstes Problem ist, dass die untere Modulationsgrenze der größeren Therme deutlich höher liegt: 4,4kW vgl. mit 2,1kW. Hier befürchte ich, dass v.a. in der Übergangszeit die Therme öfter taktet, dadurch schneller verschleißt und insgesamt weniger effizient arbeitet.
Den Installateur konnte ich noch nicht direkt sprechen. Der Bauleiter des GU gab mir nach Rücksprache die Begründung vom Installateur weiter, dass das Gerät "aufgrund der Objektgröße größer dimensioniert wurde".
Mit unserem baubegleitenden Sachverständigen spreche ich in der kommenden Woche.
Daher folgende Fragen:
Ist meine Annahme korrekt, dass die 20kW-Variante vollkommen überdimensioniert ist?
Ist meine Annahme korrekt, dass die schlechtere untere Modulationsgrenze für uns von Nachteil ist?
Wie würdet ihr handeln, also wie kritisch seht ihr das Problem und welche Optionen habe ich?
Danke für eure Hilfe
ich brauch einmal euren Rat: Wir haben vertraglich mit unserem GU vereinbart, dass in unserem Haus die Wolf Gas-Solar-Zentrale CSZ-2-14/300R verbaut wird. In dieser Woche habe ich durch Zufall festgestellt, dass stattdessen das nächstgrößere Gerät, die CSZ-2-20/300R verbaut wurde. (Haus ist noch nicht fertig, Abnahme findet vsl. im März statt)
Wie dem Namen zu entnehmen ist, haben die Geräte 14 bzw. 20 kW Maximalleistung. Wenn ich unseren Energiesparnachweis richtig lese, dann hat unser Haus (Energieeinsparverordnung, 225qm) einen Jahreswärmebedarf von 14.987kWh (11.681kWh Heizwärme, 3.306 Warmwasser). Mangels Fachkenntnis bin ich nach erster Recherche darauf gestoßen, dass ich die Heizlast unseres Hauses errechnen kann, indem ich die Jahresheizzeit (2100h?) hinzuziehe. So komme ich mit meinem Laienwissen auf eine Heizlast von ca. 7,1kW. Ist das soweit korrekt und liege ich in der Anname richtig, dass damit v.a. die 20kW-Variante total überdimensioniert ist?
Nächstes Problem ist, dass die untere Modulationsgrenze der größeren Therme deutlich höher liegt: 4,4kW vgl. mit 2,1kW. Hier befürchte ich, dass v.a. in der Übergangszeit die Therme öfter taktet, dadurch schneller verschleißt und insgesamt weniger effizient arbeitet.
Den Installateur konnte ich noch nicht direkt sprechen. Der Bauleiter des GU gab mir nach Rücksprache die Begründung vom Installateur weiter, dass das Gerät "aufgrund der Objektgröße größer dimensioniert wurde".
Mit unserem baubegleitenden Sachverständigen spreche ich in der kommenden Woche.
Daher folgende Fragen:
Ist meine Annahme korrekt, dass die 20kW-Variante vollkommen überdimensioniert ist?
Ist meine Annahme korrekt, dass die schlechtere untere Modulationsgrenze für uns von Nachteil ist?
Wie würdet ihr handeln, also wie kritisch seht ihr das Problem und welche Optionen habe ich?
Danke für eure Hilfe