So ist es - das Schummerlicht einer Nachttischlampe ist nicht gemeint, sondern lediglich eine Bewölkung, die die Sonnenstrahlen nicht pfeilgerade auftreffen läßt.
Das geht mir ebenso. Andererseits, es braucht auch keinen besonderen Adlerblick und Argwohn und Flutlicht, sondern normales Sonnenlicht reicht, um den Mangel zu erkennen. Ich halte den Mangel für eindeutig auf die Optik beschränkt, d.h. keine technischen Mängel als Folgen erwarten lassend - allerdings als optischen Mangel stark genug, daß Du mir das Haus nicht an sonnigen Tagen verkaufen könntest
Mein Fazit lautet demnach: einen Preisnachlass in der Größenordnung eines Vergleiches über die Hälfte der Kosten für die Erneuerung des Oberputzes halte ich für angemessen. Und mit anderen Worten: darin sähe ich auch den Maßstab, zu dem Gutachterkosten im Verhältnis stehen müßten.