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blubbernase
Danke :)Gratulation.
So, jetzt haben wir heute auch mehr Daten und einen Kaufvertrag bekommen... wir müssen uns mal alles ganz genau anschauen. Die grundsätzliche Lage von dem Grundstück ist echt schön. Allerdings sind 2 Dinge, die ich noch mal weiter erforschen muss und gerne hier mal nachfragen muss, worauf ich achten soll.
1. Es gibt dort wohl einen alten Förderbrunnen, der nicht mehr komplett abgetragen wird vom Verkäufer. Im Kaufvertrag steht: Dem Käufer ist bekannt, dass sich auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein Brunnen befunden hat, der vom Verkäufer bis mindesten 3 Meter unter Gelände demontiert und mit Zement verplombt worden ist. Die Lage des ehemaligen Brunnens ergibt sich aus dem dem Käufer bekannten und vor der heutigen Beurkundung übergebenen Lageplan.
Sieht dann so aus
Laut dem Sanierungsbericht, war geplant den komplett weg zu machen, wurde aber kruzfristig abgesagt - Gründe wurde nicht aufgeführt. Einen genauen Lageplan wo der eingezeichnet ist haben wir auch nicht bekommen. Muss ich noch mal anfragen.
Ich vermute: an die öffentliche Straße gerollt. Und ich könnte mir vorstellen, daß man von 24 (evtl. auch falls man da nicht von der Privatstraße einfahren muß) Miteigentümer der Privatstraße werden muß. Meine Favoriten wären wohl 19 und 15.
Und da kommt 26 nicht aufs Grundstück ohne vorne über die 27 oder den Fußweg zu fahren. Deshalb ist mir das ein bisschen schleierhaft. Die blaue Linie würde da ganz gut zu einem Wendehammer am Ende der Privatstraße passen aber das nimmt ja auch etwas vom Grundstück weg
ich tendiere ebenfalls zu 26, würde aber erfragen, was noch so geplant ist, denn die Lage sieht aus, als werde mit weiterer Bebauung geplant. Dann kann 26 nicht mehr so toll sein.
So, auch zu dem Thema wird nun. Im Kaufvertrag steht, das es einen Eintrag zu in Abteilung II gibt zum Wege und Leitungsrecht und das da noch was kommt. (Der Verkäufer erklärt, dass noch eine Wegebaulast zur Eintragung gelangt, darüber hinaus ihm das Bestehen von weiteren Baulasten nicht bekannt ist.)Stimmt. Bei Nr. 2,3 und 32 haben sie auch den Fehler gemacht. Ich geh mal davon aus, dass es sich bei den Endbereichen der Privatstraßen um Verteiler handelt...
Laut Kataster sieht das Grundstück so aus
In den Unterlagen, die wir nun bekommen haben, wird dieser Zufahrtszipfel allerdings nun als Grundstückszufahrt für unser und die benachbarten Grundstücke ausgewiesen - der Zipfel sind ca 26 m², die dann unsers sind aber wohl als Zufahrt für die Nachbargrundstücke herhalten müssen..?
Ich frag mich nun: Welche Dokumente muss ich den hier am bestern Anfordern? Ein aktuelles Grundbuch, Baulastenauszug? Was noch?
Und welche Stolperfallen gibt es hier und was kann ich eventuell noch beeinflussen?