Feedback zu unserer Grundstückswahl erwünscht

4,90 Stern(e) 7 Votes
B

blubbernase

Danke :)

So, jetzt haben wir heute auch mehr Daten und einen Kaufvertrag bekommen... wir müssen uns mal alles ganz genau anschauen. Die grundsätzliche Lage von dem Grundstück ist echt schön. Allerdings sind 2 Dinge, die ich noch mal weiter erforschen muss und gerne hier mal nachfragen muss, worauf ich achten soll.

1. Es gibt dort wohl einen alten Förderbrunnen, der nicht mehr komplett abgetragen wird vom Verkäufer. Im Kaufvertrag steht: Dem Käufer ist bekannt, dass sich auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein Brunnen befunden hat, der vom Verkäufer bis mindesten 3 Meter unter Gelände demontiert und mit Zement verplombt worden ist. Die Lage des ehemaligen Brunnens ergibt sich aus dem dem Käufer bekannten und vor der heutigen Beurkundung übergebenen Lageplan.
Sieht dann so aus
20210306_140123.jpg


Laut dem Sanierungsbericht, war geplant den komplett weg zu machen, wurde aber kruzfristig abgesagt - Gründe wurde nicht aufgeführt. Einen genauen Lageplan wo der eingezeichnet ist haben wir auch nicht bekommen. Muss ich noch mal anfragen.

Ich vermute: an die öffentliche Straße gerollt. Und ich könnte mir vorstellen, daß man von 24 (evtl. auch falls man da nicht von der Privatstraße einfahren muß) Miteigentümer der Privatstraße werden muß. Meine Favoriten wären wohl 19 und 15.
Und da kommt 26 nicht aufs Grundstück ohne vorne über die 27 oder den Fußweg zu fahren. Deshalb ist mir das ein bisschen schleierhaft. Die blaue Linie würde da ganz gut zu einem Wendehammer am Ende der Privatstraße passen aber das nimmt ja auch etwas vom Grundstück weg
ich tendiere ebenfalls zu 26, würde aber erfragen, was noch so geplant ist, denn die Lage sieht aus, als werde mit weiterer Bebauung geplant. Dann kann 26 nicht mehr so toll sein.
Stimmt. Bei Nr. 2,3 und 32 haben sie auch den Fehler gemacht. Ich geh mal davon aus, dass es sich bei den Endbereichen der Privatstraßen um Verteiler handelt...
So, auch zu dem Thema wird nun. Im Kaufvertrag steht, das es einen Eintrag zu in Abteilung II gibt zum Wege und Leitungsrecht und das da noch was kommt. (Der Verkäufer erklärt, dass noch eine Wegebaulast zur Eintragung gelangt, darüber hinaus ihm das Bestehen von weiteren Baulasten nicht bekannt ist.)
Laut Kataster sieht das Grundstück so aus
1615595944179.png


In den Unterlagen, die wir nun bekommen haben, wird dieser Zufahrtszipfel allerdings nun als Grundstückszufahrt für unser und die benachbarten Grundstücke ausgewiesen - der Zipfel sind ca 26 m², die dann unsers sind aber wohl als Zufahrt für die Nachbargrundstücke herhalten müssen..?
Straßenbaulageplan.PNG
Deckenhöhenplan.PNG
Straßenbaulageplan_legende.PNG


Ich frag mich nun: Welche Dokumente muss ich den hier am bestern Anfordern? Ein aktuelles Grundbuch, Baulastenauszug? Was noch?

Und welche Stolperfallen gibt es hier und was kann ich eventuell noch beeinflussen?
 
I

icandoit

DIe genannten Dokumente wirst Du vermutlich beim Notarvertrag erhalten. Du hast ja nur erst den Entwurf bekommen. Die im Vertrag ganannten Unterlagen solltest noch nachfordern. Der Brunnen ist doch offensichtlich. Den kannst doch sehen.

Ist das Grundstück erschlossen?

Gibt es schon die vermarkten Vermessungspunkte?

Wem gehoeren die Privatstrassen?
 
B

blubbernase

DIe genannten Dokumente wirst Du vermutlich beim Notarvertrag erhalten. Du hast ja nur erst den Entwurf bekommen. Die im Vertrag ganannten Unterlagen solltest noch nachfordern. Der Brunnen ist doch offensichtlich. Den kannst doch sehen.

Ist das Grundstück erschlossen?

Gibt es schon die vermarkten Vermessungspunkte?

Wem gehoeren die Privatstrassen?
Moin! Privatstrassen gehören zu je 1/5 den 5 unteren Grundstücken, die da ihre Zufahrten haben. Also vor 2 Wochen waren die Vermessungspunkte nocht nicht da, da waren noch Sandberge. Die Erschließung soll nach Ostern durch sein. Ja, sicher "sehe" ich den, aber ich hab keine Unterlage wo der aufm Grundstück ist (innerhalb der Baugrenze z.b.) Und ist das nicht zu spät erst beim Notartermin diese Unterlagen zu bekommen? Und ja, ist erst der Entwurf.
 
B

blubbernase

Ich hab jetzt mal den Verkäufer angeschrieben wie genau das geplant ist. Eventuell ist auch der plan einfach falsch? Aber dass kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, weil die nachbar Grundstücke nur einen 2,5 breiten Durchgang zu ihren Grundstücken hätten
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83525 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Feedback zu unserer Grundstückswahl erwünscht
Nr.ErgebnisBeiträge
1Frage zu Lageplan - 3m Abstand Pflicht? 12
2Erster Entwurf des Grundrisses für 150m2 Haus 31
3Grundstücke in Köln nur über Bauträger? 54
4Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten 10
5Bauen mit GU - Angebot vom GU inkl. Entwurf 22
6Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? 11
7Allererster Grundriss-Entwurf des Erdgeschosses 267
8Bitte schaut kritisch über unseren Grundriss-Entwurf 13
9Entwurf Grundriss Bungalow Meinungen 22
10Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde 40
11Planung Grundriss / Erster Entwurf für erstes Feedback 32
12Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt! 16
13Unser Grundriss-Entwurf, eure Meinungen 20
14Entwurf Grundriss Bungalow - Eure Meinungen bitte! 14
15Entwurf des Planers für unser Einfamilienhaus 48
16Entwurf - alle Richtungen bei Neubau vom Einfamilienhaus 91
17Grundrissplanung / Entwurf Einfamilienhaus Flachdach mit Doppelgarage 87
18Welche Grundstücke sind in diesem Baugebiet am besten (mit Plan)? 17
19Brunnen zur Gartenbewässerung 41

Oben