Ibdk14
Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Zuge der Renovierung unseres Kellers wurde die fehlende Abdichtung im Kellerbad festgestellt. Sowohl nach unten als auch an den Wänden. Diese wird nun ordentlich durchgeführt.
Gleichzeitig stellt sich mir nun die Frage, was mit den Bädern im OG und dem WC im EG erfolgt ist.
Von einem Bad im OG tröpfelte schon Wasser in den Flur des EGs nach Gebrauch der Dusche (Brettstapeldecke). Ich denke also, dass auch hier keine Abdichtung angebracht wurde. Nur die Silikonfuge hat das bisher verhindert. Die war nicht mehr perfekt, wurde dann von uns neu gemacht.
Tjo, das Haus wurde vor über 16 Jahren gebaut mit einem GU, der kurz danach Konkurs angemeldet hat. Gewährleistung gibt es somit keine mehr.
Welche Möglichkeiten gibt es nun für uns? Alles neu auf eigene Kosten oder kann ich den Fliesenleger noch dafür haftbar machen auch wenn das über einen GU lief? Die Baubeschreibung muss ich mir noch genauer ansehen, aber wenn eine Abdichtung schon damals Stand der Technik war, versteh ich nicht, dass diese bei uns nicht erfolgt ist.
Hab absolut keine Lust auf einen Rechtsstreit. Wir möchten nur nicht auf allen Kosten sitzen bleiben und auch eine richtige Ausführung haben, damit kein Wasser mehr in das Holzhaus fließen kann.
Tut mir leid, falls ich zu wenige Angaben gemacht habe. Bin grad etwas von der Rolle und beantworte gerne weitere Fragen. Häme kann ich allerdings gar nicht brauchen, was ihr bestimmt verstehen werdet.
Danke für alle hilfreichen Antworten im Voraus.
VG, Alena
im Zuge der Renovierung unseres Kellers wurde die fehlende Abdichtung im Kellerbad festgestellt. Sowohl nach unten als auch an den Wänden. Diese wird nun ordentlich durchgeführt.
Gleichzeitig stellt sich mir nun die Frage, was mit den Bädern im OG und dem WC im EG erfolgt ist.
Von einem Bad im OG tröpfelte schon Wasser in den Flur des EGs nach Gebrauch der Dusche (Brettstapeldecke). Ich denke also, dass auch hier keine Abdichtung angebracht wurde. Nur die Silikonfuge hat das bisher verhindert. Die war nicht mehr perfekt, wurde dann von uns neu gemacht.
Tjo, das Haus wurde vor über 16 Jahren gebaut mit einem GU, der kurz danach Konkurs angemeldet hat. Gewährleistung gibt es somit keine mehr.
Welche Möglichkeiten gibt es nun für uns? Alles neu auf eigene Kosten oder kann ich den Fliesenleger noch dafür haftbar machen auch wenn das über einen GU lief? Die Baubeschreibung muss ich mir noch genauer ansehen, aber wenn eine Abdichtung schon damals Stand der Technik war, versteh ich nicht, dass diese bei uns nicht erfolgt ist.
Hab absolut keine Lust auf einen Rechtsstreit. Wir möchten nur nicht auf allen Kosten sitzen bleiben und auch eine richtige Ausführung haben, damit kein Wasser mehr in das Holzhaus fließen kann.
Tut mir leid, falls ich zu wenige Angaben gemacht habe. Bin grad etwas von der Rolle und beantworte gerne weitere Fragen. Häme kann ich allerdings gar nicht brauchen, was ihr bestimmt verstehen werdet.
Danke für alle hilfreichen Antworten im Voraus.
VG, Alena