Fehlende Ausstattung, hydraulische Weiche nach Abnahme einfordern

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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B

Bieber0815

Der Erfüllungsanspruch gegenüber dem GU erlischt.
Also ja und nein. Auch nach der Abnahme kann ein Mangel auftreten. War bei der Abnahme nicht bekannt, dass die hydraulische Weiche fehlt, dann kann man wohl kaum unterstellen, er hätte es so akzeptiert.

Es stimmt, dass die Beweislast nun beim Auftraggeber liegt. Eine fehlende Weiche ist ein starkes Indiz dafür, dass sie schlicht nicht geliefert wurde. Ich wäre optimistisch, den Prozess zu gewinnen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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