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Bieber0815
Also ja und nein. Auch nach der Abnahme kann ein Mangel auftreten. War bei der Abnahme nicht bekannt, dass die hydraulische Weiche fehlt, dann kann man wohl kaum unterstellen, er hätte es so akzeptiert.Der Erfüllungsanspruch gegenüber dem GU erlischt.
Es stimmt, dass die Beweislast nun beim Auftraggeber liegt. Eine fehlende Weiche ist ein starkes Indiz dafür, dass sie schlicht nicht geliefert wurde. Ich wäre optimistisch, den Prozess zu gewinnen.