Fenstermontage - Quellband-Pfusch oder warten?

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A

annab377

Wenn sich das Band von der Laibung löst ist es aber nicht fest genug, bzw. ist der Spalt für die Bandstärke zu groß gewesen.
Ist es nur in kleineren Teilbereichen der Fall sehe ich das auch nicht als kritisch an.
Ja das ist teilweise der Fall. Hhmm, die Frage ist, ob man das beanstanden kann? Wenn ja, was vom Restbetrag der Gesamtsumme aushandeln? Weil ändern kann man das ja nicht mehr - außer man baut wirklich das Fenster komplett aus um das Dichtband zu wechseln. Was aber wohl aufgrund der Verhältnismäßigkeit ausscheidet.

@Hausbau0815 hast du tatsächlich dann mehrere Tausend EUR nur für die mehreren Abdichtungsvorgänge gezahlt?

Das ist ja jetzt die Frage bei meinen Fenstern. Ich habe noch nicht 100 % der Summe bezahlt. Kann ich da sagen "Falsches Dichtband, weil es eben nicht überall fest / hart ist und sich an manchen Stellen sehr leicht von der Laibung löst. Ich will einen Teil der Summe einbehalten"?

Ich mein, die Luftdichtigkeit regelt dann eh der Außenputz. Also sollte ein kleiner Spalt jetzt nicht so tragisch sein. Und wenn ich da über den Spalt dann pro Jahr ein paar Cent mehr Heizkosten haben sollte, deswegen handel ich ja einen Betrag aus, den ich nicht zahlen will. Klingt das nach nem Plan?
 
J

Jann St

Hallo,

bei technischen Mangeln gibt es keine Verhältnismäßigkeit aber er kann seinen Mangel technisch gleichwertig ausbessern. Ich finde, er könnte zumindest von innen ein Dichtband (nicht das was in die Fuge kommt sondern das klassische was auf die Wand und auf das Fenster geklebt wird) nachbessern. Dann ist es Luftdicht.

wenn der Putz dort nun reißt hast du wieder ein Problem. Außerdem ist bei Luftzug weniger das Geld durch Heizkosten als vielmehr das Wohlempfinden entscheidend.

Ich würde also definitiv eine Mangelanzeige aufsetzen und auch Geld einbehalten. Ich kenne eure vertragliche Situation nicht, aber i.d.R sind 10% als „Vertragserfüllungsbürgschaft“ vertretbar.

wenn ihr genauere Hilfe braucht müssten wir uns sonst noch austauschen.

lg Jann
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Ja das ist teilweise der Fall. Hhmm, die Frage ist, ob man das beanstanden kann? Wenn ja, was vom Restbetrag der Gesamtsumme aushandeln? Weil ändern kann man das ja nicht mehr - außer man baut wirklich das Fenster komplett aus um das Dichtband zu wechseln. Was aber wohl aufgrund der Verhältnismäßigkeit ausscheidet.
Kannst du auf jeden Fall beanstanden. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. Eine Abdichtung sollte auch eine Abdichtung sein und kein Versuch dieser.
Hier mal meine Mängelanzeige:
Hiermit zeige ich Mängel bei Einbau und Abdichtung der Fenster an.
Begründung:
Der Einbau der Fenster hat nach aktuell geltender Energieeinsparverordnung zu erfolgen.
Die Aufbringung der Abdichtung am Fenster hat im nicht eingebauten Zustand zu erfolgen.

Zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk muss als Wärme- und Schallschutz eine vollständige Dämmung, d.h. ohne Lücken erfolgen.
„Vorschriftsgemäß muss der Zwischenraum, der sich zwischen den Dichtungsebenen ergibt, zudem komplett mit einem wärmedämmenden Werkstoff (Dämmstoff) aufgefüllt werden.“
Der Einbau hat durch eine Fachfirma zu erfolgen, die den Bauherren eine Unternehmererklärung ausstellt, in der ein fachgerechter Einbau und die Einhaltung der Energieeinsparverordnung bestätigt wird.

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung: bis spätestens xx.xx.xxxx
 
Hausbau0815

Hausbau0815

@Hausbau0815 hast du tatsächlich dann mehrere Tausend EUR nur für die mehreren Abdichtungsvorgänge gezahlt?

Das ist ja jetzt die Frage bei meinen Fenstern. Ich habe noch nicht 100 % der Summe bezahlt. Kann ich da sagen "Falsches Dichtband, weil es eben nicht überall fest / hart ist und sich an manchen Stellen sehr leicht von der Laibung löst. Ich will einen Teil der Summe einbehalten"?

Ich mein, die Luftdichtigkeit regelt dann eh der Außenputz. Also sollte ein kleiner Spalt jetzt nicht so tragisch sein. Und wenn ich da über den Spalt dann pro Jahr ein paar Cent mehr Heizkosten haben sollte, deswegen handel ich ja einen Betrag aus, den ich nicht zahlen will. Klingt das nach nem Plan?
Nein ich habe das natürlich nicht bezahlt, sondern der GU. Solange du keine Abnahme der Fenster und deren Abdichtung vornimmst, muss er für die Mängelfreiheit sorgen. Es geht hier nicht um ein paar Cent Heizkosten, sondern um Kondenswasser- und Schimmelbildung im Innenbereich und das sind echte Probleme. Du hast das Recht das 2-fache der geschätzten Mängelbehebungskosten einzubehalten.
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
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