V
voomdoon
Hallo,
wir sind etwas besorgt über unser zukünftiges Parkett und hoffen hier Hilfe zu finden.
In unserer Wohnung soll 2-Schicht-Fertigparkett verlegt werden. Nachdem wir das verlegte Parkett in einer anderen Wohnung gesehen haben, machen wir uns Sorgen um die Verlegung in unserer Wohnung.
Verlegt werden soll bei uns:
Material: Parkett Eiche (490*70mm mit 11mm Höhe und davon 3.5mm Nutzschicht)
Verlegemuster: Schiffsboden
Das Problem sind die Übergänge zwischen den einzelnen Stäben einer Reihe. In der anderen Wohnung konnte man den Höhenunterschied zwischen den Stäben sehr deutlich sehen und spüren. Geschätzt ist es in etwa die Höhe einer Geldkarte. Unsere Befürchtung ist, dass man dort hängenbleibt (z.B. mit Filzgleitern) und sich auch verletzen könnte, wenn man barfuß läuft.
Auf der Seite des Herstellers (s.o.) steht „äußerst passgenau“ – also sollte das Problem beim Verlegen entstehen?
Die Schwierigkeit ist, dass weder in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung noch im Wohnungspass etwas definiert wurde.
Welche Toleranzen würden in diesem Fall zu Tragen kommen?
Kann man eine bessere Verlegung verlangen oder vereinbaren?
Kann man das Problem nachträglich vermindern? (Ohne komplett abzuschleifen.)
wir sind etwas besorgt über unser zukünftiges Parkett und hoffen hier Hilfe zu finden.
In unserer Wohnung soll 2-Schicht-Fertigparkett verlegt werden. Nachdem wir das verlegte Parkett in einer anderen Wohnung gesehen haben, machen wir uns Sorgen um die Verlegung in unserer Wohnung.
Verlegt werden soll bei uns:
Material: Parkett Eiche (490*70mm mit 11mm Höhe und davon 3.5mm Nutzschicht)
Verlegemuster: Schiffsboden
Das Problem sind die Übergänge zwischen den einzelnen Stäben einer Reihe. In der anderen Wohnung konnte man den Höhenunterschied zwischen den Stäben sehr deutlich sehen und spüren. Geschätzt ist es in etwa die Höhe einer Geldkarte. Unsere Befürchtung ist, dass man dort hängenbleibt (z.B. mit Filzgleitern) und sich auch verletzen könnte, wenn man barfuß läuft.
Auf der Seite des Herstellers (s.o.) steht „äußerst passgenau“ – also sollte das Problem beim Verlegen entstehen?
Die Schwierigkeit ist, dass weder in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung noch im Wohnungspass etwas definiert wurde.
Welche Toleranzen würden in diesem Fall zu Tragen kommen?
Kann man eine bessere Verlegung verlangen oder vereinbaren?
Kann man das Problem nachträglich vermindern? (Ohne komplett abzuschleifen.)