C
cschiko
Naja und ganz nebenbei ist es halt auch die Frage, ob die Klausel dann wirklich einseitig ist? Sie garantiert eben für einen gewissen Zeitraum einen festen Preis und danach wird der Preis dann eben angepasst. Da dann zu erwarten das dieser Zeitraum aus der Preisanpassung rausgenommen wird ist eigentlich blauäugig. Ob der GU nun dies schon vorher einberechnet hat, das ist ja reine Mutmaßung.