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Reltaw2021
Hallo liebe Foristen!
In meinem Vertrag des Fertighaus-Hausherstellers ist eine Festpreisgarantie von 12 Monaten angegeben. Diese ist nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Das war nicht durchsetztbar.
Ausgangspunkt einer 26wöchigen Leistungserbringungspflicht (plus Werkferien) ist die Baugenehmigung. Diese liegt vor. Der Weg dorthin war relativ weit, was mir schon komisch vorkam, weil das zu erstellende Haus nicht besonders vom Vorschlag abweicht und der Architekt selbst keine Ideen einbringen musste und die Struktur breits mit dem Hausverkäufer in weiten Teilen abgesprochen und fixiert war.
Knackpunkt ist nun das Fremdgewerk Kellerbau. Der ("Unabhängige") Hausverkäufer und Architekt sichern mir aktuell zu, dass es dazu auch keine weiteren Entscheidungen zu treffen gäbe. Somit sei die Bemusterung des restlichen Hauses nicht mehr abzuwarten. Diese Bemusterung wäre frühestens in zwei Monaten möglich! Der Wunsch nach Bemusterung trifft die Baufirma offenbar gänzlich unvorbereitet.
Leider erhält der Kellerbauer aber die Werkpläne erst nach dieser Bemusterung, angeblich sei das vorher nicht möglich/üblich.
Dazu steht im Vertrag "Der Kellerbau muss mindestens 12 Wochen vor Hausstellung schriftlich fertig gemeldet sein". Ob diese 12 Wochen auf die mindestens 23 Wochen drauf zu rechnen sind, ist mir noch nicht ganz klar.
Jedenfalls ist durch die Verweigerung der Herausgabe der zweifelslos jetzt schon anzufertigenden Kellerpläne der Fertighaushersteller in der Lage nun problemlos die Ausführung über viele weitere Monate hinaus hinziehen- schon allein, weil der Kellerbauer ja erst vom Moment der Planübergabe, die notwendigen Werkstoffe beschaffen wird/ zu beschaffen versucht ;)
Eigentlich interessieren mich nur Erfahrungsberichte, von Leuten, die mit oder ohne Schadensersatzanspruch, gegen Verzögerungsbestrebungen ihres Hausherstellers geklagt haben. Es wäre sehr nett, wenn sich solche dazu äußern könnten. Jeder Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung wird als "Leistungsfall" registriert und mindert mein Scoring. Deshalb möchte ich vorher die Erfolgsaussichten einschätzen.
VG und danke für deinen Erfahrungsbericht!
Reltaw
In meinem Vertrag des Fertighaus-Hausherstellers ist eine Festpreisgarantie von 12 Monaten angegeben. Diese ist nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Das war nicht durchsetztbar.
Ausgangspunkt einer 26wöchigen Leistungserbringungspflicht (plus Werkferien) ist die Baugenehmigung. Diese liegt vor. Der Weg dorthin war relativ weit, was mir schon komisch vorkam, weil das zu erstellende Haus nicht besonders vom Vorschlag abweicht und der Architekt selbst keine Ideen einbringen musste und die Struktur breits mit dem Hausverkäufer in weiten Teilen abgesprochen und fixiert war.
Knackpunkt ist nun das Fremdgewerk Kellerbau. Der ("Unabhängige") Hausverkäufer und Architekt sichern mir aktuell zu, dass es dazu auch keine weiteren Entscheidungen zu treffen gäbe. Somit sei die Bemusterung des restlichen Hauses nicht mehr abzuwarten. Diese Bemusterung wäre frühestens in zwei Monaten möglich! Der Wunsch nach Bemusterung trifft die Baufirma offenbar gänzlich unvorbereitet.
Leider erhält der Kellerbauer aber die Werkpläne erst nach dieser Bemusterung, angeblich sei das vorher nicht möglich/üblich.
Dazu steht im Vertrag "Der Kellerbau muss mindestens 12 Wochen vor Hausstellung schriftlich fertig gemeldet sein". Ob diese 12 Wochen auf die mindestens 23 Wochen drauf zu rechnen sind, ist mir noch nicht ganz klar.
Jedenfalls ist durch die Verweigerung der Herausgabe der zweifelslos jetzt schon anzufertigenden Kellerpläne der Fertighaushersteller in der Lage nun problemlos die Ausführung über viele weitere Monate hinaus hinziehen- schon allein, weil der Kellerbauer ja erst vom Moment der Planübergabe, die notwendigen Werkstoffe beschaffen wird/ zu beschaffen versucht ;)
Eigentlich interessieren mich nur Erfahrungsberichte, von Leuten, die mit oder ohne Schadensersatzanspruch, gegen Verzögerungsbestrebungen ihres Hausherstellers geklagt haben. Es wäre sehr nett, wenn sich solche dazu äußern könnten. Jeder Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung wird als "Leistungsfall" registriert und mindert mein Scoring. Deshalb möchte ich vorher die Erfolgsaussichten einschätzen.
VG und danke für deinen Erfahrungsbericht!
Reltaw