Finale Abnahme - was beachten?

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L

Legurit

Hallo zusammen,

wir haben bald Abnahme und überlegen, ob wir etwas vorbereiten müssen bzw. an etwas denken sollten.

Wir haben soweit alle Schönheitsfehler - meistens hat der Fliesenleger etwas rumgesaut - aufgelistet
Weiterhin einen Rollladen moniert, bei dem die Lamellen über den Kastenrand fahren und dadurch etwas rumpeln - habe die Befürchtung, dass der Motor hiervon in Mitleidenschaft gezogen wird.
Darüber hinaus geht eine Steckdose einer Doppelsteckdose nicht und bei einer anderen ist die Kindersicherung zu sicher (man kommt nicht dran vorbei)
Ansonsten gibt es Haarabrisse zwischen GK und Wand (das ist wohl aber der doofen Konstruktion geschuldet und fällt auch nicht wirklich auf)
Die bodeneinschubtreppe ist etwas schwergängig beim schließen - da hatte aber eher der BU eine Diskussion mit dem Zimmermann. Wird wohl auch vermerkt.
Ein etwas größerer Haarabriss ist zwischen einer Innen- und Außenwand; das werden wir ansprechen.
Weiterhin fehlen halt noch ein paar Sachen wie Treppengeländer und Vordach - das kommt aber auch ins Protokoll - hatten mit BU schon mal eine Vorbegehung.

Der BU wollte bei der Begehung den Spitzboden ausbauen und hat sich gefreut wie groß der ist :D

Wir überlegen, ob es nun noch Sinn macht einen Sachverständigen einzukaufen oder ob das verschwendete Liebesmüh wäre. Alle Bestandteile der Bauleistungsbeschreibung wurden erfüllt.
Mängel, die später auffallen - so habe ich es verstanden - werden durch die Garantie abgedeckt.

Einige Handwerker meinten, dass man nach 2 Jahre noch mal schaut, ob es ggf. Setzungsrisse etc. gibt und dass die dann behoben werden. Nun steht aber in der Bauleistungsbeschreibung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt für das Gebäude fünf Jahre.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nicht für bauphysikalische
Phänomene haftet, deren Eintritt auch bei einer die Regeln der
Technik in allen Punkten berücksichtigenden Bauausführung nicht
ausgeschlossen werden kann.
Die betrifft insbesondere Abrisse elastischer Fugen, Risse in Massivholz, Putz und anderen Bauteilen.


Heißt ja für mich eigentlich, dass das genau nicht Teil der Gewährleistung ist, oder irre ich? Bzw. ich muss dann nachweisen, dass der Setzungsriss durch einen Mangel hervorgerufen wurde und nicht durch das Setzungsverhalten von KS o.ä. - schwierig.

Ansonsten überlege ich noch, ob ich die abweichende Estrichdämmung in EG und OG anspreche - hier wurden wir nämlich nicht zu befragt und es handelt sich um eine Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung. Auf der anderen Seite stört es mich nicht so sehr... wäre wohl nur um Recht zu haben.

Eure Meinungen, Gedanken, Anregungen zum Thema Abnahme?
Wie lief es bei euch? Wurdet ihr begleitet bzw. waren viele Themen offen?

Viele Grüße.
 
N

nordanney

Setzrisse bzw. Risse in elastischen Fugen sind annähernd mit Sicherheit zu erwarten. Deshalb werden Fugarbeiten oftmals erst nach einer gewissen Zeit durchgeführt. Wir sind gerade dabei - fast zwei Jahre nach dem Einzug. Jetzt werden auch ein paar Setzrisse "repariert", da wir nur verputzte Wände haben.
 
L

Legurit

Die Silikonfuge bei den Fliesensockelleisten wird bei uns auch erstmal wegelassen - ansonsten haben wir wenig Fugen in dem Sinne; halt die ganzen Anschlüsse der GKs ans Mauerwerk.
Ich habt euren Wände nicht gestrichen, oder was meinst du mit "nur verputzt"?
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

an Eurer Stelle würde ich auch alle Fenster und Glastüren gründlich putzen und nach Fehlern (Einschlüsse) im Glas bzw. Beschädigungen am Glas (Kratzer etc) und in den Rahmen schauen.

Bei uns hatte, beispielsweise, ein Handwerker (wer konnte nicht festgestellt werden) im Wohnbereich geflext und dadurch 3 (!!!) Scheiben mit unschönen "Brandspuren" von den glühenden Metallpartikeln "verziert".

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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