Mit arm rechnen hat das hier nichts mehr zu tun. Die Verlustvorträge in Größenordnung sorgen vermutlich dafür, dass hier auf lange Sicht keine Steuern gezahlt werden müssen.
Man kann also eher davon ausgehen, dass bei bilanziellen Wahlmöglichkeiten bzw. bei der Bewertung eher davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit gewählt wird, die zu einem besseren Jahresergebnis führt statt zu einem schlechteren. (z.B .lange Abschreibungsdauern, niedrige Rückstellungen). Das geht natürlich auch nur im begrenzten Maße.
Eventuell kann man aus vorhergehenden Abschlüssen sehen, woher der Verlust stammt.
Um trotz Überschuldung nicht in die Insolvenz zu rutschen muss es eine Verbindlichkeit mit Rangrücktritt geben. Diese muss mindestens so groß sein, wie der Fehlbetrag. Das kann z.B. ein Darlehen von einem Gesellschafter als Privatperson, als auch von einer Muttergesellschaft sein.
Somit steckt mehr Kapital als die 50000DM = 25564,59€ Stammeinlage in der Firma.
Hier macht es Sinn, neben der Bilanz auch nochmal den Anhang durchzulesen.
Sofern wirklich mit dieser Firma gebaut werden soll, dann ist diese Info eine gute Ausgangslage, um ganz zum Schluss noch die Fertigstellungsbürgschaft auszuhandeln. So haben wir das damals gemacht.
Wenn du willst, kannst du mir per PN auch nochmal den Firmennamen zuschicken. Dann schaue ich mir das Jahr und die Vorjahre nochmal an. vielleicht finde ich noch ein paar Infos für dich.