Schimi1791
Würde dass ggf. bedeuten, bei Renteneintritt eine (unrealistisch) niedrige Tilgung/Belastung vereinbaren zu können und der Bank im Sterbefall einfach die Immobilie überlässt/vererbt?Bei der Bewertung sollte aber auch einfließen, dass du dann eine ETW die (dann hoffentlich immer noch?) 1 Mille wert ist zu 3/4 abbezahlt hast. Das Geld das du die vorigen 20 Jahre getilgt hast wird ja wohl bei der Bewertung nicht als "weg" betrachtet. Wenn du also noch 280k offen hast, aber auch 600k an immobilienwert besitzt, sollte das Risiko bei der Bank überschaubar sein.
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