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toxicmolotof
Leider kann ich da aus der Praxis nichts berichten, da ich so einen Fall nie hatte.
Die Summe an Pflegegeld hat ja sicher einen Grund. So viel Geld bekommt man nicht einfach für ein Kind. Entweder sind es mehrere (3-4?) oder es ist entsprechend begründet (Behinderung o.ä.)
Insofern ist Pflegegeld ähnlich wie Kindergeld "zweckgebunden". Zudem auch noch zeitlich befristet.
Wenn Pflegegeld einen Anteil für "Wohnen" enthält, sollte man diesen Teil auch fairerweise anrechnen. Bei behinderten Pflegekindern ist es ja z.B. auch möglich, dass entsprechende Bauplanung und Ausführung gezahlt werden muss. Diesen Teil sehe ich legitimiert.
Ob die Praxis das genau so sieht... idk.
Die Summe an Pflegegeld hat ja sicher einen Grund. So viel Geld bekommt man nicht einfach für ein Kind. Entweder sind es mehrere (3-4?) oder es ist entsprechend begründet (Behinderung o.ä.)
Insofern ist Pflegegeld ähnlich wie Kindergeld "zweckgebunden". Zudem auch noch zeitlich befristet.
Wenn Pflegegeld einen Anteil für "Wohnen" enthält, sollte man diesen Teil auch fairerweise anrechnen. Bei behinderten Pflegekindern ist es ja z.B. auch möglich, dass entsprechende Bauplanung und Ausführung gezahlt werden muss. Diesen Teil sehe ich legitimiert.
Ob die Praxis das genau so sieht... idk.