B
BD2015
Bzgl. Fliesen,Parkett und Außenanlagen habe ich noch folgendes gefunden.
"
> Bodenbeläge bis 20 Euro/qm
> Fliesenarbeiten für 20 Euro/qm bis 30 x 60 cm Format
Außenanlagen (Terrasse sowie die Zuwegung )
Gartenhaus ( ca. 4 m² )"
Außerdem noch:
"
Kaufvertrag / Baubeschreibung / Anlage zur Bau-und Leistungsbeschreibung / Hauszeichnungen
Flurkarte- Lageplan und weitere relevante Unterlagen bilden einen Notarvertrag der vom
amtierenden Notar notariell geschlossen werden muss.
- Die Käufer werden mit Abschluss des Notarvertrages nicht sofortiger Eigentümer vom Grundstück! "
Erst nach erbrachten Leistungen der hit. durch Zug um Zug ( Baufortschritt ) und entsprechenden Zahlungen
des Käufers findet eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch statt (Schutz vor der Insolvenz eines Bauträgers )
- Durch die Auflassungsvormerkung und Auflassung sind die Käufer, ab der Unterschrift beim Notarvotrag im
Grundbuch vorgemerkt und für die Umschreibung in das eigene Grundbuch gesichert. Dadurch sind die Käufer
vom Grundstück/Haus kein Bauherr und müssen in der Bauphase vom Bodengutachten bis hin zur Übergabe
für keine Schäden oder Komplikation haften.
- Durch die Makler-und Bauträgerverordnung dürfen und können die Käufer nicht in Vorleistungen ( Zahlungen )
geraten, da der Bauträger den jeweiligen Bautenstand ( Baufortschritt) nachweisen muss. Die Rechnungslegung
( erreichen von einen Baufortschritt ) erfolgt erst nach den entsprechenden erbrachten Leistungen.
- Die Zahlungen erfolgen durch eine "Zug um Zug" Rechnungslegung der Makler-und Bauträgerverordnung in 5. Raten
- Die letzte Rate erfolgt mit 20 % ( 15 % Bautenstandsbericht + 5 % Sicherheitseinbehalt oder selbstschuldnerische
Bürgschaft des Bauträgers ) vom gesamten Kaufpreises. Die 20 % werden erst fällig bei kompletter Fertigstellung
des Hauses > Das bedeutet Sie haben eine hohe Sicherheit für zeitgerechte Übergabe und mängelfreie Übergabe.
- Die Übergabe wird nach einer gemeinsamen Vorbegehung mit dem Bauleiter terminiert.
- Für die Übergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt, was von beiden Seiten unterzeichnet
werden muss
- Gewährleistung nach Übergabe: 5 Jahre nach Baugesetzbuch
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> Bodenbeläge bis 20 Euro/qm
> Fliesenarbeiten für 20 Euro/qm bis 30 x 60 cm Format
Außenanlagen (Terrasse sowie die Zuwegung )
Gartenhaus ( ca. 4 m² )"
Außerdem noch:
"
Kaufvertrag / Baubeschreibung / Anlage zur Bau-und Leistungsbeschreibung / Hauszeichnungen
Flurkarte- Lageplan und weitere relevante Unterlagen bilden einen Notarvertrag der vom
amtierenden Notar notariell geschlossen werden muss.
- Die Käufer werden mit Abschluss des Notarvertrages nicht sofortiger Eigentümer vom Grundstück! "
Erst nach erbrachten Leistungen der hit. durch Zug um Zug ( Baufortschritt ) und entsprechenden Zahlungen
des Käufers findet eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch statt (Schutz vor der Insolvenz eines Bauträgers )
- Durch die Auflassungsvormerkung und Auflassung sind die Käufer, ab der Unterschrift beim Notarvotrag im
Grundbuch vorgemerkt und für die Umschreibung in das eigene Grundbuch gesichert. Dadurch sind die Käufer
vom Grundstück/Haus kein Bauherr und müssen in der Bauphase vom Bodengutachten bis hin zur Übergabe
für keine Schäden oder Komplikation haften.
- Durch die Makler-und Bauträgerverordnung dürfen und können die Käufer nicht in Vorleistungen ( Zahlungen )
geraten, da der Bauträger den jeweiligen Bautenstand ( Baufortschritt) nachweisen muss. Die Rechnungslegung
( erreichen von einen Baufortschritt ) erfolgt erst nach den entsprechenden erbrachten Leistungen.
- Die Zahlungen erfolgen durch eine "Zug um Zug" Rechnungslegung der Makler-und Bauträgerverordnung in 5. Raten
- Die letzte Rate erfolgt mit 20 % ( 15 % Bautenstandsbericht + 5 % Sicherheitseinbehalt oder selbstschuldnerische
Bürgschaft des Bauträgers ) vom gesamten Kaufpreises. Die 20 % werden erst fällig bei kompletter Fertigstellung
des Hauses > Das bedeutet Sie haben eine hohe Sicherheit für zeitgerechte Übergabe und mängelfreie Übergabe.
- Die Übergabe wird nach einer gemeinsamen Vorbegehung mit dem Bauleiter terminiert.
- Für die Übergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt, was von beiden Seiten unterzeichnet
werden muss
- Gewährleistung nach Übergabe: 5 Jahre nach Baugesetzbuch