Finanzierungsstrategie Hauskauf Tilgungsfreie Zeit

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Vicky Pedia

Vicky Pedia

Wir kennen in der Tat die konkrete Situation des TE nicht und können hier nur persönliche/berufliche Erfahrungen weiter geben.
@Vicky Pedia Für den Käufer ist eine solche Situation natürlich absolut nicht wünschenswert. Hier würde es extrem zu Doppelbelastung führen.
Aber gibt es denn tatsächlich nicht die Vertragsfreiheit, dass man ausmachen kann, wann der Preis gezahlt wird?
@Altai Du has Recht, es gibt die Vetragsfreiheit und ich kann gestalten was ich will, solange es nicht sittenwidrig ist.
Ich habe hier das Gefühl, dass zwei Dinge vermischt werden. Zum einen ist dies die Vertragsgestaltung mit dem Kreditgeber. Möglich dass er einen tilgungsfreien Zeitraum einräumt, verpflichtet ist er aber nicht. Und das Zweite ist die Vertragsgestaltung mit dem Verkäufer. Der wird jedoch i.d.R. den Kaufpreis mit Besitzübergang haben wollen. Wenn ich das hier Recht in Erinnerung habe, hast Du doch ein Haus gekauft und vor Einzug saniert oder umgebaut. Das ist ja der identische Fall. Ich denke nicht, dass der Verkäufer erst mal kein Geld wollte.
 
U

User0815

Ich würde auch jedem Verkäufer davon abraten, die Schlüssel zur Renovierung herauszugeben bevor der Kaufpreis geflossen ist. Ich hatte beruflich so einen Fall, da ist den Käufern dann während der Renovierung aufgefallen, dass ihre Kalkulation nicht passt und sie haben die Zahlung verweigert, weil das Haus ja so schlecht sei. Die Verkäufer mussten sich ihr Geld dann gerichtlich einholen.
 
H

HilfeHilfe

Ich würde auch jedem Verkäufer davon abraten, die Schlüssel zur Renovierung herauszugeben bevor der Kaufpreis geflossen ist. Ich hatte beruflich so einen Fall, da ist den Käufern dann während der Renovierung aufgefallen, dass ihre Kalkulation nicht passt und sie haben die Zahlung verweigert, weil das Haus ja so schlecht sei. Die Verkäufer mussten sich ihr Geld dann gerichtlich einholen.
Korrekt . Und entweder hat man das Geld für ein solches Projekt oder nicht
 
A

Altai

Er wird jedoch i.d.R. den Kaufpreis mit Besitzübergang haben wollen. Wenn ich das hier Recht in Erinnerung habe, hast Du doch ein Haus gekauft und vor Einzug saniert oder umgebaut. Das ist ja der identische Fall. Ich denke nicht, dass der Verkäufer erst mal kein Geld wollte.
Natürlich habe ich nach dem Kauf bezahlt, vollkommen korrekt. Die Übergabe erfolgte zwei Wochen später.
Hier ist es anders: Übergabe soll im November sein, das ist noch ewig hin. Der Kaufvertrag kommt sicher viel eher zustande. Und wann der Kaufpreis fließt, können die Parteien doch abmachen. Nach Unterschrift, spätestens bei Übergabe. Und wenn schon zeitnah bezahlt werden soll, fallen mindestens Zinsen an. Obwohl der Käufer das Haus noch in Besitz nicht hat.
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

@Altai wir meinen schon das selbe, reden aneinander vorbei. Mann kann natürlich jetzt den Vertrag machen, nur vorab zahlen ist Quatsch. Vertrag jetzt und Zahlen bei Übergabe.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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