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hephta
Dann schau mal in Deinen Werkvertrag: Anlage 2 ist das Formular Zahlungsverpflichtung. Siehe auch § 2 Zahlungsplan/Zahlungsverpflichtung/Zusatzkosten in den Vertragsbedingungen. Dies ist eine von Streif Haus eingeforderte, unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung und ist damit nach den verlinkten Urteilen unzulässig. Damit kannst Du also die Zahlungsverpflichtung, aus Deinem Werkvertrag, Streif Haus gegenüber als Null und Nichtig erklären!Danke für den Link, wüsste jetzt aber auf den ersten Blick nicht, dass das die Konditionen von Streif Haus sind..
Demnach sind also auch die Kosten dieser Finanzierungsbestätigung durch Streif Haus zu tragen, wenn die finanzierende Bank Gebühren für die Ausstellung dieser Finanzierungsbestätigung verlangt! Dies ist also für den Fall, dass Du schon so weit bist und Deine Bank zur Ausstellung der Finanzierungsbestätigung aufgefordert hast und die Bank Gebühren dafür erhebt.