Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Ist es richtig, dass die Baufirma so handeln darf? Schließlich steht nirgends geschrieben, dass ich Fliesen und Sanitär von den Bemusterungsfirmen nehmen MUSS.
Es steht auch ganz sicher nicht in Deiner BB/Deinem Auftrag, dass Du die Fliesen oder ein anderes Gewerk von einer Fremdfirma ausführen lassen kannst EL ist dagegen immer möglich und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Du hast Dir einen GU ausgesucht, weil Dir sein Angebot gefiel; imho war es billiger als vergleichbare Angebote. Jetzt willst Du an einer für Dich unverständlichen Stelle das Angebot nochmals drücken; versteh´ einer immer die Bauherren

Nimm das Gewerk Fliesen heraus, versuche es andern Orts günstiger zu vergeben oder - besser noch, führe es in EL aus. Nur dann sparst Du wirklich Geld und die leidige Frage der Gewährleistung, welche ganze Gerichtsräume füllt, ist auch vom Tisch

Freundliche Grüße
 
H

Häuslebauer40

Bauexperte, das hängt immer vom Angebot ab. Wenn für Leistungen, die gemäß BB im Hauspreis enthalten sind, im Vorfeld die Einzelpreise für die verschiedenen Gewerke, nicht separat ausgewiesen sind, und das sind sie in den seltensten Fällen, dann der BU bei der nachträglichen Herausnahme einzelner Gewerke praktisch nach Gutdünken (sofern es nicht sittenwidrig ist) gutschreiben.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bauexperte, das hängt immer vom Angebot ab. Wenn für Leistungen, die gemäß BB im Hauspreis enthalten sind, im Vorfeld die Einzelpreise für die verschiedenen Gewerke, nicht separat ausgewiesen sind, und das sind sie in den seltensten Fällen, dann der BU bei der nachträglichen Herausnahme einzelner Gewerke praktisch nach Gutdünken (sofern es nicht sittenwidrig ist) gutschreiben.
Ich benenne auch nicht einzelnen Gewerkepreise, dies käme ja einer Offenlegung meiner Kalkulation gleich. Ich beschreibe dagegen genau - um beim Thema zu bleiben, bis zu welchem Materialpreis Fliesen gekauft werden können; es geschieht auch nicht selten, dass Bauherren über die BB hinaus, ein Angebot für bspw. Fliesen im gesamten EG angeboten haben möchten. Wenn dann im Zusatzangebot kein Preis benannt wird, wie soll der Bauherr entscheiden können, ob ihm diese Leistungen den Angebotspreis wert sind? Und kauft er diese Zusatzleistung, storniert aber nach Vertragsunterzeichnung wieder, wird ihm exakt dieser Preis auch wieder gutgeschrieben

Mit diesem Vorgehen befinde ich mich in guter Gesellschaft; es gibt mehr seriöse Anbieter, als dieses Forum hier manchmal widerzuspiegeln scheint

Freundliche Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo Häuslebauer,

Bitte nicht persönlich nehmen, Bauexperte, aber mir ist unklar, warum BU eine nachvollziehbare Abrechnung scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Diese Intransparenz ist es, die zum teils schlechten Ruf der Branche beiträgt.
Weshalb sollte ich denn so reagieren?

Nein, es liegt nicht an der von Dir gescholtenen "Intransparenz" - es ist wie immer ein Mix aus vielen Dingen. Die hiesige und weltweite Marktwirtschaft reagiert auf den Bedarf des Einzelnen; hier wie dort gibt es "Solche" und "Solche". Es gibt Firmen, welche ihre Kalkulation nicht offen legen (übrigens die gesamte Autoindustrie auch nicht), es gibt Firmen, deren Maxime im Verkauf einzelner Gewerke liegt und es gibt Firmen, welche sich auf diese unsägliche "Geiz ist cool-Mentalität" eingeschossen haben

Wieso legst Du deine Kalkulation offen, wenn Du die einzelnen Gewerkspreise benennst? Deswegen verrätst Du doch noch lang nicht deine Einkaufspreise.
Ja natürlich würde dieser Fall damit eintreten; das, was Du hier im Forum schreibst, läßt nicht darauf schließen, dass Du ein naiver Mensch bist - also fange jetzt bitte nicht damit an!

Ich bin in der KFZ Branche tätig und wenn ich eine Rechnung schreibe, dann muss die nachvollziehbar und prüffähig sein.
Da kann ich auch nicht einfach hergehen und hinschreiben "dies und jenes gemacht = soundso viel".
Du verwechselt Äpfel mit Birnen, Perlemann hat schon ein Beispiel zu Deiner Aussage gebracht. Wenn ich als Kunde ein Neufahrzeug kaufe, gleich welcher Marke, dann legt mir weder der Hersteller noch der Verkäufer offen, was mich bspw. die Scheinwerfer von Xella kosten, oder wie hoch der Lohnkostenanteil bei den Schweinwerfern ist, oder? Bringe ich dann mein Auto zur Inspektion, sieht die Welt wieder anders aus. Der wartende Betrieb ist verpflichtet, die genauen Kosten aufzuschlüsseln und mich als Kunde in die Lage zu versetzen, die einzelnen Posten der Rechnung nachprüfen zu können...

Bei den BU ist es so, dass sie sagen: Haustyp XY = Preis. Leistungen gemäß Bauleistungsbeschreibung. Fertig.
...Nichts anders ist beim Hausbau der Fall. Die seriösen Anbieter unterbreiten dem potenziellen Bauherren ein Angebot über ein Stück Haus, gebaut nach den zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen DIN-Vorschriften. Weiterhin erläutern Sie ihrem Kunden mittels ihrer BB, welche Materialien (bspw. Gira oder Busch-Jäger bei Elektro, Materialwert der Fliesen etc.) in ihrem Angebotspreis enthalten sind. Kauft ihr Kunde dann weitere Leistungen hinzu, wird er dazu einen Angebotspreis erhalten, zu welchem er kaufen kann oder auch nicht. Hat er gekauft und will später stornieren, wird eben dieser Angebotspreis wieder gutgeschrieben.

Wie man jedoch kalkulatorisch auf diesen Preis kommt, darüber schweigt man sich geflissentlich aus.
Das macht die gesamte Weltwirtschaft so; dieses, ihr "Betriebsgeheimnis", ist der Schlüssel zu ihrem Fortbestand, sofern sie nach kfm. Gepflogenheiten am Markt operieren. Frage mal P & C, wie viel Anteil Lohn in ihrem T-Shirts, Anzügen oder Pullovern enthalten ist oder Apple, was der Lautsprecher in deren iPhone kostet

Zumindest solange kein Rechtsstreit anhängig ist, wo es dann substantiiert nachzuweisen gilt, wie der Preis zustande kommt.
Auch diese Aussage gehört leider in die Kategorie "Hörensagen", sorry. Vor Gericht muß kein BU seine Kalkulation offen legen, er muß sich im Zweifelsfall sehr wohl rechtfertigen, wie viel tatsächliche Leistung - in Euro ausgedrückt - er erbracht hat, denn nur diese wird ihm - sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt - vom Gericht zuerkannt; wenn er Glück hat. Leider neigen deutsche Gerichte die letzten Jahre dazu, auf einen Vergleich hinzuwirken; ich schätze, das liegt daran, dass ein jeder Depp meint, er müsse klagen - das überlastet alle Gerichte

Das ist mithin der Grund weshalb wir und viele unserer Wettbewerber nicht mehr den Rechtsweg einschlagen. Es macht keinen Sinn gutes Geld schlechtem Geld hinterher zu werfen; andererseits fördert es die Mentalität macher Zeitgenossen, noch ein Stückchen und noch ein Stückchen vom Kuchen einzubehalten. Schau Dich hier im Forum um und Du wirst mir Recht geben müssen; das letzte Beispiel "sonniger Gemüter" ist die Frage, weshalb der User seinen Architekten bezahlen muß. Ne, ist klar, die erbrachte Leistung des Architekten muß nicht bezahlt werden ... Damit beantwortet sich dann auch gleich Deine unausgesprochene Frage nach den schwarzen Schafen: "Gleiches findet immer Gleiches" - auch darauf ist der weltweite Markt vorbereitet

Freundliche Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo Perlenmann,

Aber das mit den Fliesen habe ich demnächst auch. Bin mal gespannt. Wir haben uns auf 20€/m² gesenkt dafür sind alle Bäder rundum Deckenhoch gefliest. Wir wollen aber nur den Nassbereich gefliest haben, den Rest nicht, dafür andere Fliesen. Da bin ich auch gespannt.
Wenn sich in den letzten Jahren nicht Grundlegendes im Hause Deines Anbieters geändert hat, wirst Du den nicht verlegten Teil der Fliesen gut geschrieben bekommen und kannst dafür höherwertig kaufen oder eine andere Verlegart wählen oder, je nach Fliesenanteil im Haus, sogar beides

Freundliche Grüße
 
H

Häuslebauer40

Bauexperte, ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Wenn ich sage, ich hätte gern die Preise der einzelnen Gewerke des Hauses, dann heißt das nicht, dass ich wissen will, was Du an welchem Stein, welchen Fliesen und welchem Handwerker Marge hast, sondern ich möchte wissen, was die einzelnen Leistungen wert sind.
Wo ist das Problem, zu sagen, das Haus kostet z.B. 250.000 EUR davon entfallen soundso viel auf:

- Bodenplatte
- Rohbau
- Estrich
- Innenausbau
- Fliesen
- Sanitär
- etc.

Verstehst Du was ich meine? Mich interessieren nicht die Einkaufspreise, sondern das, was das Gewerk letztendlich wert ist.
So wäre von vornherein klar, was ich gutgeschrieben bekomme, wenn ich ein Gewerk in EGL ausführen möchte.
Möchte ich z.B. die Fliesen selbst machen und die sind für mein Haus mit 3000,- von vornherein veranschlagt, krieg ich die gutgeschrieben. Da es aber genau das nicht gibt, sondern das Gewerk ja im Festpreis enthalten ist, geht dann, wenn es zur Ausführung in EGL kommt, das Gefeilsche los. Das BU veranschlagt für ein Gewerk dann evtl. weniger, als es eigentlich wert wäre und schon ist der Streit vorprogrammiert.

Übrigens schrieb ich bei meinem Vergleich mit keinem Wort, dass es um den Verkauf von Autos geht. Vielmehr sprach ich von der Ausführung handwerklicher Leistungen an einem Fahrzeug.
Und wenn ich das zur Inspektion + Zusatzarbeiten habe, kann ich nicht einfach einen Festpreis hinschreiben, sondern muss ausweisen, was die einzelnen Arbeiten sowie das Material gekostet haben, also was die einzelnen Leistungen wert sind.
Da der Bau eines Hauses ja wohl unzweifelhaft ebenso eine handwerkliche Leistung ist, dürfte es hier schon Parallelen geben.

Um auf dein Beispiel mit P&C zu kommen: Selbstredend werden die mir nicht sagen, wie sich der Preis des T-Shirt zusammensetzt, das interessiert mich auch gar nicht.
Aber wenn ich dort z.B. eine komplette Herrenausstattung kaufe, sagt man mir sehr wohl, was Hose, Sakko und Hemd kosten.

Kaufe ich ein komplettes Haus, sagt mir halt niemand, was Rohbau, Türen und Fenster kosten, wie gesagt, nicht Einkaufspreise, sondern Wert der fertiggestellten Leistung.

Und je mehr ich mich zwangsläufig mit der Thematik befasse, wird mir immer klarer, warum das so ist.
Weil damit schon vielen Hausangeboten im Voraus der Garaus gemacht werden würde und sich bei kurzem Nachrechnen bereits herausstellte, dass der oftmals im Bauvertrag vorgesehene Zahlungsplan zum Nachteil des Bauherren ausgelegt ist, obwohl allen BU und Fertighausanbietern sehr wohl bekannt ist, dass sie gemäß Baugesetzbuch bzw. VOB (wo zutreffend) gefälligst in Vorleistung zu gehen haben.
Durch intransparente Festpreisangebote und entsprechende Zahlungspläne tut man sich leicht, den Spieß umzudrehen und den Bauherren in Vorleistung zu schicken, ohne dass dieser es merkt.

Nicht falsch verstehen, Bauexperte. Ich sage nicht, dass es alle machen, aber ich habe während der Planungsphase zum Bauen genug Angebote, Bauverträge und Zahlungspläne gelesen. Sowohl von kleineren, als auch von namhaften Anbietern und dabei sind mir nicht wenige aufgestoßen, wo der Zahlungsplan so gar nicht zum entsprechenden Bautenstand bzw. dem Gegenwert der erbrachten Leistung passen mag. Wenn man dahingehend Fragen stellte, z.B. wie viel denn so ein Rohbau wert sei und ob denn evtl. 60% des Hauspreises dafür nicht ein bisschen viel wären, ging sofort die Eierei los und man versuchte sich rauszuwinden wie ein Aal...
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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