Ich hänge mich mal an, das gilt ja nicht mehr nur für den Neubau.
Die Regularien sind soweit klar, allerdings sorgen diese Formulierung im Merkblatt gerade im Kollegenkreis für Diskussionen:
Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.
Würdet ihr hier hinein interpretieren, dass ich
a) ein Elektrofahrzeug
besitzen muss?
b) die Ladestation aktiv
nutzen muss? Dass ich sie nicht verkaufen darf, ist klar.
Hintergrund ist, dass ich das jetzt gerne umsetzen würde, wir aber absehbar in den nächsten 12 Monaten kein Elektrofahrzeug haben werden. Ich finde im Merkblatt nichts zu irgendwelchen Mindest-Lademengen, die in dem Jahr darüber laufen müssten oder ähnliches.