Wofür? Die meisten Geräte haben doch eichrechtskonforme Zähler an Bord.
Das steht im FAQ unseres Netzbetreibers.
Aber das kommt dann ja wohl wirklich erst zum tragen, wenn man einen zweiten, günstigeren Tarif für die E-Mobilität abschließen will.
Liebe Leut',
ich bin aktuell genau bei diesem Thema angekommen und blicke immer noch nicht ganz durch.
1. Es geht um die Beantragung der Hausanschlüsse bzw. Vorbereitung des Zählerschrankes.
Den Stromanschluss übernimmt in unserem Fall die Westnetz (NRW). Wie hier im Thread bereits erwähnt, bietet diese auch direkt die Vorbereitung auf e-Mobilität kostenlos an.
Hier wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Haken an der Geschichte, die Abhängigkeit von Westnetz und deren Abschaltungen zu sehr ungünstigen Zeiten ist. Sprich das Laden praktisch nur nachts möglich wäre.
Gleichzeitig sagt die Westnetz: Ja, wir bereiten alles kostenlos vor und der Kunde hat im Grunde dennoch das Recht sich für jeden anderen beliebigen Anbieter zu entscheiden.
Wo ist also wiederum der Haken daran? Was hätte die Westnetz im letzteren Fall davon?
2. Gestern erst, habe ich dem GU mitgeteilt, dass wir keinen weiteren Zähler brauchen und damit keinen weiteren Platz im Zählerschrank vorzusehen brauchen.
Heute erfahre ich von der Westnetz, dass ich doch einen zweiten Zähler brauche, sofern ich e-Mobilität/Wallbox zum späteren Zeitpunkt nutzen möchte.
Heißt, ich muss doch einen größeren Zählerschrank mit zusätzlichem Zählerplatz vorsehen?
Oder hätte ich hier andere Möglichkeiten ohne auszukommen?
Kann jemand helfen beim Thema durchzusteigen, was ich aktuell zwingend vorsehen muss?
Besten Dank im Voraus!