Formular Feststellung des Einheitswert | Grundsteuer
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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Formular Feststellung des Einheitswert | Grundsteuer >> Zum 1. Beitrag <<
"Nur das Haus ohne Nebenkosten, ohne Inventar." hatte ich mir im Gespräch notiert bzgl. Baukosten. Das habe ich dann auch angegeben.
Die FAs handhaben das ja scheinbar lax, daher kein Anspruch auf Richtigkeit.
Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste.
Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste.
Man wird sowieso eine neue Erklärung einreichen müssen, sollte die Reform denn dann irgendwann stehen. Von demher ist es relativ egal was ihr auf der Erklärung zu altem Recht an Baukosten eingetragen habt. Eine grobe Richtung reicht völlig.
Ich habe einfach auf dem Formular die Kosten aufgeschlüsselt. Dann können Sie selbst schauen, welche Beträge sie für die Berechnung nehmen und welche nicht.