Ich versuche mich mal in laienhafter Erklärung an einen Laien (die Banker hier sind Rat geworden. Aber ich bin dennoch Dankbar, wenn ich etwas falsch sage, dass es jemand verbessert.
Also doch nur das Kündigungsrecht IM 10. Jahr? Was, wenn ich nach 11, 12 oder 13 Jahren z.B. eine (große) Summe erbe?
Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, mag auch dieses Forum sein, dass das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht für in diesen nach 10 Jahren gilt. Nicht nach 11, 12 was Ja ein jährlich wiederholtes SKR ausmachen würde, sondern explizit nach 10 Jahren, und das hat quasi jeder.
Ich könnte theoretisch jetzt schon ein Forwarddarlehen abschließen,
2023/2028… Ja, wegen des Sonderkündigungsrechts. Das müsstest Du dann aber auch wahrnehmen, sonst hängst Du mit zwei Verträgen da. Aber das wird man Dir dann auch schon sagen bzw automatisch sich durch die Bank/en klären.
Zu Deinen Ursprungsfragen:
Genau so wie das Kündigungsrecht ja vor allem, um auf Änderungen am Zinsmarkt vorab reagieren zu können.
Ich würde es nicht _reagieren_ nennen. Du _sicherst_ Dir quasi einen Zinssatz, der dann gerade aktuell ist, in dem Glauben, dass Du damit bis auf weiteres (also bis wieder das Darlehen endet) gut fährst und gut schlafen kannst. Aber falsch ist es natürlich nicht.
In unserem Fall könnten wir also ab 2028 jedes Jahr je nach Zinsmarkt entscheiden
Das könntest Du nicht mit dem SKR, sondern mit dem Forward, wenn Du nicht sonderkündigst, jeden Monat bzw Tag entscheiden. Du könntest mit der Option des Forward ab 2028 entscheiden, welchen Zinssatz Du Dir ab 2033 sichern möchtest. Du musst aber nicht. Du kannst die Zeit bis 2033 verstreichen lassen, ohne etwas zu tun. Du könntest aber auch Dein SKR schon faktisch annehmen und jetzt schon täglich den Zinssatz beobachten. Allerdings: was versprichst Du Dir davon. Innerhalb von 5 Jahren kann noch soviel passieren. Ich würde mir lieber eine Gartenlektüre nehmen und etwas mehr gestalten als jetzt schon ist.
Das heißt doch, bei Zinsbindungen von 15 Jahren machen Forwarddarlehen überhaupt keinen Sinn, richtig?
siehe vorige Antwort. Ein Forward gibt Dir die Möglichkeit, Dir innerhalb der letzten 60 Monate einer Finanzierung (bei Dir 2028 - 2033), aktuelle Zinsen zu sichern.
Oder wo liegen dort vielleicht Vorteile/Nachteile, die es bei der Sonderkündigung nicht gibt?
Eine SK ist doch nur eine Option. Ich finde, sie macht bei 15 Jahren gar keinen Sinn. Sie lohnt vielleicht, wenn Du bei 1,9 abgeschlossen hast und der Zins bei 1 liegt. Kommt natürlich auch drauf an, wieviel noch offen ist, worauf sich die Zinsen überhaupt beziehen. Ich kann mir aber vorstellen, dass da wieder irgendwelche Kosten, Gebühren etc. geben wird… das weiß ich nicht. Interessant ist das SKR auch, wenn man mehrere Darlehen hat, die verschiedene Laufzeiten haben. Du darfst nicht vergessen, dass Finanzierungen individuell sind. Die KFWs zb laufen 10 Jahre. Hättest Du einen, dann würde Dir wahrscheinlich jetzt schon klar sein, dass Du alles zusammenpacken möchtest. Warum auch immer. Nehmen wir mal die bessere Übersicht Über seine Finanzen.
Muss man beim Forwarddarlehen nicht z.B. bei der aktuellen Bank bleiben und hat nicht die Möglichkeit, zu wechseln?
Nein, Du kannst das Forward abschließen, wo Du möchtest. Allerdings „kostet“ eine neue Bank auch wieder das Einreichen von Unterlagen, eine Überprüfung, ggf sogar die Überprüfung der Immobilie inkl. Besuch. Gebühren fallen an, auch für beglaubigte Lagepläne und co.
Was, wenn ich nach 11, 12 oder 13 Jahren z.B. eine (große) Summe erbe? Dann kann ich damit - bis auf max. Sondertilgung - nicht mehr sonderkündigen und mir eine geringere Anschlussfinanzierung suchen?
Dein Sonderkündigungsrecht hast Du, wie besagt, nach 10 Jahren. Da zb könntest Du auch teilkündigen. Vorausgesetzt, Du hast dann schon geerbt.
Wenn der Geldsegen nach 11 oder wann auch immer Jahren regnet, dann kann die Bank Dich gehen lassen, muss aber nicht. Wenn sie Dich gehen lässt, also Kredit kündigen lässt von Dir, dann mit einer meist saftigen Vorfälligkeitsentschädigung. Die ist meist höher als man denkt und könnte Deinen Geldregen aufsaugen. Aber es ist ja nicht schlimm, liquide zu sein. Du kannst Deinen Geldsegen parken, ggf Zinsen entspringen lassen, davon jährlich wieder das Maximale tilgen, bis der Kredit ausläuft. Du kannst davon aber auch in Dein Haus investieren, neue Heizung, neuer Anstrich, ohne einen neuen Kredit.