Becker84
Das ist ja zum Mäuse melken.
Ich wette dass mir kein Anbieter die in den eff.Zins eingerechneten Kosten aufschlüsseln wird, maximal mündlich.
Ich als Bank würde nur das in den eff. Zins einrechnen was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rate (Tilgungsplan) die mir jeder nachher ausweist, ist aber auf den eff. Zins berechnet.
Die Gerichtsgebühren für die Eintragung der Grundschult zahle ich ja einmalig und nicht die Bank, so dass diese die mit auf 15-25 Jahre einberechnet in die Rate. Versteh ich nicht !
Ich wette dass mir kein Anbieter die in den eff.Zins eingerechneten Kosten aufschlüsseln wird, maximal mündlich.
Warum macht man sich als Anbieter schlechter ?Auf Nachfrage hat man uns erklärt, dass das Institut seine Systeme so angepasst hat, dass im E-Zins z.B. auch die Gebühren für eine eventuelle Grundschuld mit eingerechnet wurden.
Ich als Bank würde nur das in den eff. Zins einrechnen was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rate (Tilgungsplan) die mir jeder nachher ausweist, ist aber auf den eff. Zins berechnet.
Die Gerichtsgebühren für die Eintragung der Grundschult zahle ich ja einmalig und nicht die Bank, so dass diese die mit auf 15-25 Jahre einberechnet in die Rate. Versteh ich nicht !