Der Architekt hat Recht. Ich war mir nicht sicher - arbeite ja in NRW - aber ein Blick auf die Seite des Verwaltungsservice Bayern brachte Klarheit:
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
- Lageplan, soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden
und weitere Unterlagen
Im sogenannten Vorabzug Lageplan werden alle Höhen und Kanallagen eingezeichnet, welche es braucht, die Platzierung des Neubau´s auf dem Grundstück sowie dessen Anschluss an die öffentlichen Medien zu bestimmen.
Einmal für die Einmessung des Grundstückes beim Kauf desselben und 4x für den Hausbau.
Edit: es braucht den Vermesser insgesamt 4x; sorry, habe ich mißverständlich formuliert.
Liebe Grüsse, Bauexperte