Araknis
Hallo,
ich habe gerade einen Gedankenknoten hinsichtlich zwei Punkten in unserem Bebauungsplan von 1979. Sorry für die Qualität, die Zettel liegen eben schon recht lange im Archiv der Stadt.
1) Wir würden gerne einen Carport bauen, der in RLP bis 50 m² genehmigungsfrei ist. Der Bebauungsplan sagt dazu nichts, aber vor "Garagen" sind 5,5 m Abstand zur Straße einzuhalten. Ohne bisher bei der Stadt nachgefragt zu haben: Weiß jemand, ob sowas auch für Carports gilt? Den würden wird nämlich gerne direkt vorne an die Straße stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass mangels Genehmigungspflicht die mit einem Carport überbaute Fläche als "vor der Garage" gelten könnte.
Weiterhin schreibt der Bebauungsplan hinsichtlich Garagen nur davon, dass sie massiv mit Flachdach gebaut sein müssen und dass keine Kellergaragen erlaubt sind.
2) Wir dürfen zwei Vollgeschosse mit Satteldach und Dachneigung von 25-35° bauen. Blöderweise kommt dann das hier mit dem Drempel:
Sorry für die doofe Frage, aber mir will trotz Googlerei einfach nicht in den Kopf, ob Drempel und Kniestock dasselbe sind? Der Punkt ist, dass Häuser mit zwei Vollgeschossen, Satteldach und keinerlei Kniestock von außen aussehen wie das Haus vom Nikolaus (man zeichne es sich mal auf...). Das hat immer was von 70er Jahre Sozialbau. Bei einer geplanten Raumhöhe von 2,70 m wäre ein kleiner Kniestock durchaus nett, um das Dach optisch etwas tiefer und damit in die Nähe der OG-Fenster zu bringen. Das sieht dann einfach stimmiger aus.
Kann mich hier jemand erleuchten, ob das mit dem Satz "Drempel sind unzulässig" abgehakt ist?
ich habe gerade einen Gedankenknoten hinsichtlich zwei Punkten in unserem Bebauungsplan von 1979. Sorry für die Qualität, die Zettel liegen eben schon recht lange im Archiv der Stadt.
1) Wir würden gerne einen Carport bauen, der in RLP bis 50 m² genehmigungsfrei ist. Der Bebauungsplan sagt dazu nichts, aber vor "Garagen" sind 5,5 m Abstand zur Straße einzuhalten. Ohne bisher bei der Stadt nachgefragt zu haben: Weiß jemand, ob sowas auch für Carports gilt? Den würden wird nämlich gerne direkt vorne an die Straße stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass mangels Genehmigungspflicht die mit einem Carport überbaute Fläche als "vor der Garage" gelten könnte.
Weiterhin schreibt der Bebauungsplan hinsichtlich Garagen nur davon, dass sie massiv mit Flachdach gebaut sein müssen und dass keine Kellergaragen erlaubt sind.
2) Wir dürfen zwei Vollgeschosse mit Satteldach und Dachneigung von 25-35° bauen. Blöderweise kommt dann das hier mit dem Drempel:
Sorry für die doofe Frage, aber mir will trotz Googlerei einfach nicht in den Kopf, ob Drempel und Kniestock dasselbe sind? Der Punkt ist, dass Häuser mit zwei Vollgeschossen, Satteldach und keinerlei Kniestock von außen aussehen wie das Haus vom Nikolaus (man zeichne es sich mal auf...). Das hat immer was von 70er Jahre Sozialbau. Bei einer geplanten Raumhöhe von 2,70 m wäre ein kleiner Kniestock durchaus nett, um das Dach optisch etwas tiefer und damit in die Nähe der OG-Fenster zu bringen. Das sieht dann einfach stimmiger aus.
Kann mich hier jemand erleuchten, ob das mit dem Satz "Drempel sind unzulässig" abgehakt ist?