Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit
>> Zum 1. Beitrag <<

D

DG

Auf die Klausel hätte ich mich nicht eingelassen bzw. ich hätte dann eben noch 4 Wochen mit meiner Unterschrift gewartet, bis die Bedenkzeit um ist.

Dass die Stadt ein Vorkaufsrecht zieht, kann passieren, dadurch hat man aber keine Nachteile. Vorkaufsrecht einer Privatperson ist ein Killer. Und wenn die Aussage, dass das ja nur eine Formalie sei, richtig wäre - warum nimmt man die Formalie dann überhaupt erst auf?

MfG
Dirk Grafe
 
f-pNo

f-pNo

Ist ja wirklich übel dieses Vorgehen. Da versucht jemand auf die Schnelle noch ein hübsches Sümmchen abzugreifen.


Wobei sowas ja "nur" ärgerlich wäre - aber der Passus mit den 5% öffnet Tür und Tor. Das ist für mich ein Unding, sowas im Vertrag zu lassen, denn nur die Moral könnte dann eine Person stoppen, ansonsten wäre man ja schon fast blöd, das Geld nicht abzugreifen
wozu sollte das vorkaufsrecht mit einer Entschädigung von 5% überhaupt Sinn machen? wozu ist das überhaupt ausgedacht? wie schon oben geschrieben MUSS der vorzugsberechtigte ja schon zwangsweise diese Option ziehen, einfach weil er halt 5% (hier immerhin 18000€) geschenkt bekommt.
Vielleicht habe ich den Eingangspost von @Bauexperte falsch verstanden.
Aber soweit ich ihn verstehe, stehen die 5% nicht im notariellen oder irgendeinen anderen Vertrag. Es gibt hier also, nach meinem Wissen, kein schriftlich fixiertes Vorkaufsrecht mit einer Entschädigung von 5%.
Der Vorkaufsbegünstigte hat die 5% ja als eine von 3 Alternativen in den Raum gestellt. Vermutlich sogar erst einmal nur mündlich. Geht der Kaufinteressent darauf ein, wird hier ein 1 Seiten Vertrag gemacht und fertig ist der Lack.

Ich finde dieses Vorgehen unter aller S.. . Aber - wenn nicht strafbar, dann zulässig. In der heutigen Zeit pfeifen doch viele auf Moral.
 
D

DG

Mal was anderes, Bauexperte. Warum lasst Ihr den Vorkaufsberechtigten das VK-Recht nicht ziehen? Um das wirksam werden zu lassen, muss er das Grundstück doch tatsächlich kaufen, d.h., er zahlt Grunderwerbsteuer und die Notarkosten an seine Familie und ist am Ende allein Eigentümer. Er müsste also seine Familie auszahlen, was er ja nur kann, wenn er auch entsprechend liquide ist.

Kostet Geld, mindestens 3 Monate Zeit und ob er seinen Kapitaleinsatz in 3 Monaten ersetzt bekommt, steht in den Sternen.

Bis jetzt ist Euch ja nur gedroht worden, dass es umgesetzt wird und es wird Euch versprochen, dass die entspr. Klausel gegen 5% gelöscht wird.

MfG
Dirk Grafe
 
T

toxicmolotof

Ich sehe es wie Dirk Grafe. Dann soll er doch kaufen zu den vereinbarten Konditionen. Das Grundstück dürfte nicht gerade aus der Portokasse zu zahlen sein.
 
wrobel

wrobel

Moin Moin

Ich sehe das auch wie Dirk und würde genau so verfahren.
In solchen Fällen habe ich besonders gerne mein dickes Fell.



Olli
 
MarcWen

MarcWen

Mal was anderes, Bauexperte. Warum lasst Ihr den Vorkaufsberechtigten das VK-Recht nicht ziehen? Um das wirksam werden zu lassen, muss er das Grundstück doch tatsächlich kaufen, d.h., er zahlt Grunderwerbsteuer und die Notarkosten an seine Familie und ist am Ende allein Eigentümer. Er müsste also seine Familie auszahlen, was er ja nur kann, wenn er auch entsprechend liquide ist.
Bauexperte hat doch geschrieben, dass die Käufer genau abwägen, ob sie sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen würden. Wer bauen möchte hat in der Regel keine 2-3 Jahre Zeit, er hakt ab und sucht was anderes.

Vielleicht einigt man sich in der Mitte, aber wie ich das Ganze sehe, müssen die Käufer tiefer in die Tasche greifen.
Wenn nicht, dann bleibt das Grundstück in der Familie und wird nach gewisser Zeit wieder angeboten, Käufer stehen sicher weiter vor der Tür. Und ob man dann wirklich klagt, bezweifel ich mal. Dann verliert sich das Ganze im Sand, wo kein Kläger so kein Richter.

Aber auch ich hätte so eine Klausel nicht akzeptiert. So etwas überlegt man vorher und nicht nach der Unterschrift eine Bedenkzeit. Vorkaufsrecht Gemeinde und Land ist da was Anderes.
 
Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3138 Themen mit insgesamt 42499 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit
Nr.ErgebnisBeiträge
1Unterschrift Fertighaus unter Vorbehalt mit Rücktrittsrecht 16
2Grundstück als Bauerwartungsland kaufen 15
3Schlecht-Wetter-Klausel bei GU als Ausrede anwendbar? 10
4Finanzierung Grundstück jetzt, Haus in 6 Monaten? 17
5Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
6Grundstück/Haus getrennt finanzieren - Zinsbindung 11
7Gekauftes Grundstück nach Abriss Bauschutt im Boden 34
8Überraschender Preisanstieg kurz vor Unterschrift 17
9Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag 41
10Netto Kaltmiete Mietvertrag Klausel für Immobilienkredit 35
11Wert Grundstück und Bungalow B55 11
12Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
13Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
14Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
15Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren 44
16Grundstück kaufen - Altbau abreißen - neu bauen?!? 12
17Grundstück kaufen, und erst später bauen 10
18Grundstück jetzt kaufen und in 2 Jahren bauen 13
19Grundstück selber erschließen 13
20Öffentlicher Parkplatz neben Grundstück kaufen. 17

Oben