Guten Morgen,
hier hat sich ja eine muntere Diskussion zum Thema entwickelt
Es mag ja sein, daß ich naiv bin - in Sachen Juristerei unbestritten, aber es geht doch nicht darum, wer im Hintergrund welche Fäden, im Vorfeld der notariellen Beglaubigung Kaufvertrag gezogen hat oder auch nicht. Dies ist aus meiner Sicht vollkommen irrelevant, auch ob der VK ehedem vlt. höher angesetzt war.
Es gibt einerseits einen unterschriebenen Notarvertrag mit einem Betrag "x" als vereinbarte Kaufpreissumme für ein Grundstück 1.400 qm, zwischen den Personen "v" + "k". Andererseits ein eingetragenes Vorkaufsrecht für eine Person "vb".
Zieht jetzt Person "vb" die Karte Vorkaufsrecht, ist das zwar ärgerlich für die Partei "k", aber vollkommen legitim; kann passieren. Selbst, wenn der Beteiligte "vb" subito den monetären Ausgleich seines Vorkaufsrechtes gefordert hätte, sähe ich das als normalen Geschäftsvorgang an; würde das Grundstück zwar teurer und wäre ebenso ärgerlich für die Partei "k"; aber jedes Geschäft hat seinen Preis.
Bei der Reality-story, welche ich euch geschildert habe, ist jedoch eine nachvollziehbare Entscheidung des "vb" nicht erkennbar. Anstatt sich für "Karte ziehen oder Ausgleich" zu entscheiden, zaubert der Vorkaufsberechtigte eine Alternative "c" aus dem Hut. Die Frage, weshalb er so vorgeht, läßt sich bisher nicht beantworten.
Nach meinem Verständnis hat es die Partei "k" auch nicht zu interessieren, was "vb" mit dem Grundstück anstellt, wenn er sein Vorkaufsrecht ausüben will; ich möchte daran erinnern, daß "vb" solvent ist. Wozu also das schriftliche Angebot der 3 Optionen an Partei "k"? Ich bleibe dabei, daß es in erster Linie ein unmoralisches Angebot ist. Ein gutes Geschäft ist immer dann gegeben, wenn alle Beteiligten ein wenig Federn lassen müssen. Aktuell werden 2 von Dreien eher gerupft.
Entgegen voki´s Ansicht, bin ich auch nicht der Meinung, daß sich ein Kauf als Anlageobjekt für den "vb" rechnen wird; jedenfalls dann nicht, wenn _nur_ ein komplettes DH erstellt und in der Folge vermietet oder verkauft werden soll (eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau ist, ob der Lage des Grundstückes, nicht genehmigungsfähig). Die zu erwartende Rendite ist bei Vermietung uninteressant, bei Verkauf nach Fertigstellung der Baumaßnahme imho ein Nullsummenspiel. Letzteres deshalb, da die gesamte Aktion incl. sämtlicher Kosten bei rund einer Million Euronen auslaufen würde. Dieser Tage ist zwar vieles auf dem Wohnungssektor möglich, aber Wunder vollbringen funzt deshalb noch lange nicht. Die exakte Lage des Grundstückes werde ich nicht benennen - im konkreten Fall liegt es aber weder in Oberkassel, Stockum, noch Wittlaer oder Kaiserswerth, wo es sich _vielleicht_ noch rechnen könnte, behielte der "vb" die _langfristige_ Kapitalanlage im Fokus.
Liebe Grüsse, Bauexperte