Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit

4,50 Stern(e) 4 Votes
MarcWen

MarcWen

Wir reden hier über ein Grundstück mit ~ 255 Euro/qm mit guter Anbindung Köln/Düsseldorf. Kann also durchaus sein, dass man hier auch einen höheren Preis erzielen könnte. Reine Spekulation, da wir die genauen Gegebenheiten nicht kennen. Wenn man aber Ersthaft verkaufen möchte, so erkundigt man sich vorher genau. Womöglich wurden die Verkäufer auch schlecht beraten. Alles jedenfalls ärgerlich für die Käufer, zumal vergleichbare Grundstücke rar sein werden und das einen mal gut paar Jahre zum Eigenheim zurückwerfen kann.
 
D

DG

Unterstellung ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit.
Nur so lässt sich die weitere Reaktion der Person erklären, die die Vertragsverhandlung geführt hat - oder aber Bauexperte saugt sich was aus den Fingern. Ist bei Erbengemeinschaften auch nicht ungewöhnlich, selbst mehrfach in verschiedensten Konstellationen erlebt.

Stimmt. Teilweise. Der Zusammenhang besteht in der unterschiedlichen Wahrnehmung gefühlter (moralischer) Verpflichtung. Die kennt da ihre Grenzen, wo die Banken es "sich leisten können" oder "es verdient haben". Geht es an das eigene Eingemachte, so wird daraus dann ein unmoralischer Vorgang.
Eine Unterstellung ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit. Ok, Spaß beiseite, ich kann da immer noch keine Parallele erkennen, aber vielleicht fehlt mir da auch gerade 'ne Synapse.

Selbstredend. Und überdies auch gar nicht anstößig. Es geht um den Verlust bei einer Nichtausübung des Vorkaufsrechtes und die Bewertung, was der Kauf des Grundstückes den Vorbehaltskäufern wert ist. So ist es nun einmal, jede Sache hat ihren Wert. Der bestimmt sich danach, was ein anderer dafür zu zahlen bereit ist. Beim Grundstück braucht es indes (ist ja nicht fungibel) nur einen einzigen Interessenten.
Ich wollte an der Stelle auf etwas anderes hinaus, nämlich, dass diese 5% auch nicht rechtssicher sind. Das ist eine Situation ohne jegliche Sicherheit auf Umsetzung, beim nächsten Notartermin kann der nächste Spaß auf einen zukommen. Mein Vertrauen wäre dahin bzw. ich würde (nach Rücksprache mit meinem Anwalt) den vereinbarten Kaufpreis zahlen, auf Umsetzung pochen und den Ausübenden tatsächlich ziehen lassen bzw. ihn unter Zugzwang setzen. Zieht er nicht, kaufe ich zum vereinbarten Preis. Zieht er seine Karte, wäre ich weg. Die Grunderwerbsteuer frißt die 5% auch wieder auf, die kann man afaik nicht umgehen, zudem läuft der Eigentümer Gefahr, steuerlich als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft zu werden, d.h., er dürfte bei Eigenentwicklung nicht zu viele Grundstücke entwickeln und verkaufen.

Ich glaube, ich würd's da einfach mal darauf ankommen lassen, schließlich hat die Verkäuferseite auch einiges an Zeit investiert.

MfG
Dirk Grafe

P.S.: Man kann das auch noch von einer anderen Seite betrachten: man stelle sich vor, man wäre in einer Erbengemeinschaft mit 4 Geschwistern, alle sind am Grundstück gleich beteiligt. Einer verhandelt mit einem Käufer bis zum Abschluss/Notartermin, ein anderer Geschwisterteil lässt sich - pro forma - ein Vorkaufsrecht einräumen. Und zieht dann, weil ihm die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, tatsächlich selbst, zahlt ergo (etwaig gegen den Willen der anderen, aber basierend auf deren Leichtgläubigkeit) die Geschwister aus und zieht in der Folge alleinig den Gewinn aus der weiteren (Wert-)Entwicklung des Grundstücks ... ich glaube, das fänden nicht alle Beteiligten so wirklich witzig ...
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Guten Morgen,

hier hat sich ja eine muntere Diskussion zum Thema entwickelt

Es mag ja sein, daß ich naiv bin - in Sachen Juristerei unbestritten, aber es geht doch nicht darum, wer im Hintergrund welche Fäden, im Vorfeld der notariellen Beglaubigung Kaufvertrag gezogen hat oder auch nicht. Dies ist aus meiner Sicht vollkommen irrelevant, auch ob der VK ehedem vlt. höher angesetzt war.

Es gibt einerseits einen unterschriebenen Notarvertrag mit einem Betrag "x" als vereinbarte Kaufpreissumme für ein Grundstück 1.400 qm, zwischen den Personen "v" + "k". Andererseits ein eingetragenes Vorkaufsrecht für eine Person "xy".

Zieht jetzt Person "xy" die Karte Vorkaufsrecht, ist das zwar ärgerlich für die Partei "k", aber vollkommen legitim; kann passieren. Selbst, wenn der Beteiligte "xy" subito den monetären Ausgleich seines Vorkaufsrechtes gefordert hätte, sähe ich das als normalen Geschäftsvorgang an; würde das Grundstück zwar teurer und wäre ebenso ärgerlich für die Partei "k"; aber jedes Geschäft hat seinen Preis.

Bei der Reality-story, welche ich euch geschildert habe, ist jedoch eine nachvollziehbare Entscheidung des "xy" nicht erkennbar. Anstatt sich für "Karte ziehen oder Ausgleich" zu entscheiden, zaubert der Vorkaufsberechtigte eine Alternative "c" aus dem Hut. Die Frage, weshalb er so vorgeht, läßt sich bisher nicht beantworten.

Nach meinem Verständnis hat es die Partei "k" auch nicht zu interessieren, was "xy" mit dem Grundstück anstellt, wenn er sein Vorkaufsrecht ausüben will; ich möchte daran erinnern, daß "xy" solvent ist. Wozu also das schriftliche Angebot der 3 Optionen an Partei "k"? Ich bleibe dabei, daß es in erster Linie ein unmoralisches Angebot ist. Ein gutes Geschäft ist immer dann gegeben, wenn alle Beteiligten ein wenig Federn lassen müssen. Aktuell werden 2 von Dreien eher gerupft.

Entgegen voki´s Ansicht, bin ich auch nicht der Meinung, daß sich ein Kauf als Anlageobjekt für den "xy" rechnen wird; jedenfalls dann nicht, wenn _nur_ ein komplettes DH erstellt und in der Folge vermietet oder verkauft werden soll (eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau ist, ob der Lage des Grundstückes, nicht genehmigungsfähig). Die zu erwartende Rendite ist bei Vermietung uninteressant, bei Verkauf nach Fertigstellung der Baumaßnahme imho ein Nullsummenspiel. Letzteres deshalb, da die gesamte Aktion incl. sämtlicher Kosten bei rund einer Million Euronen auslaufen würde. Dieser Tage ist zwar vieles auf dem Wohnungssektor möglich, aber Wunder vollbringen funzt deshalb noch lange nicht. Die exakte Lage des Grundstückes werde ich nicht benennen - im konkreten Fall liegt es aber weder in Oberkassel, Stockum, noch Wittlaer oder Kaiserswerth, wo es sich _vielleicht_ noch rechnen könnte, behielte der "xy" die _langfristige_ Kapitalanlage im Fokus.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

laemat

Wo ist jetzt das Problem, das ist knallharter Kapitalismus mit Bestrebung zur Gewinnmaximierung.

Interessenten anfüttern und dann abziehen macht jeder Autoverkäufer, jedes Küchenstudio, jedes Möbelhaus....die Liste kann man endlos verlängern
 
Musketier

Musketier

Boah das zu vergleichen finde ich schon fast dreist.

Vergleichbar wäre das,
wenn du ein Auto beim Autohaus kaufst und irgendwo tief im Vertrag drin steht, dass sich bis zu einem Monat später noch mal der Hersteller an dich wenden kann und eine Zusatzgebühr verlangen darf.
Oder wenn du einen Betreuungsvertrag mit dem Kindergarten hast, aber dort versteckt drin steht, dass gegebenenfalls die Erzieher Gebühren für die Herausgabe des Kindes verlangen dürfen.
Ich glaube kaum, dass du das in der Situation als Kapitalismus sondern eher als Abzocke sehen würdest.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42233 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstücke in Köln nur über Bauträger? 54
2Welche Grundstücke sind in diesem Baugebiet am besten (mit Plan)? 17
3Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde 40

Oben