Freistellungsauftrag abgelehnt - ohne Grund?

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Kisska86

Kisska86

Hm, echt?! Ich hoffe doch, dass er das weiß....
Wir haben in dem Plan/Antrag ein vorhandenes O.K. und ein geplantes O.K.
Nach dem vorhandenen Gelände ist es wohl so gar kein Problem und Kellergeschoss ist eindeutig Kellgerschoss.
Nach dem geplanten Gelände, nach ausgraben und Aufschütten und das Haus so hinstellen wie gewollt ist es wohl knapp bemessen, aber laut seiner Aussage gerade ist da noch genug Spielraum, wenn's darum geht.
Ich denke, wenn er das so plant, dann wird er ja wohl wissen ob es geht oder nicht, oder?!
Das Architektenbüro besteht seit 15Jahren oder so und er selbst hat einen guten Ruf hier in der Stadt. Ist auch als Bauträger tätig und so, aber halt inzwischen nur für größere Projekte zum größten Teil. Oh Mann.... Er will jetzt selbst zum Kreis fahren und da dem entsprechenden Sachbearbeitern alles genau erklären und vorrechnen. Er nimmt er mit Humor und sagt wir sollen uns keine Sorgen machen. Ich bin gespannt.
 
D

DG

Kann man ohne Pläne nicht beurteilen, warte ab, was der AR beim Bauamt erreicht - ist sein Job, dafür bezahlt ihr ihn.

MfG
Dirk Grafe
 
N

nordanney

Kurze Anmerkung zu Aufschüttungen bzw. Abgrabungen. Diese sind zwingend genehmigungspflichtig (im Rahmen des Hausbaus), eine Veränderung des Geländeniveaus gibt das Freistellungsverfahren nicht her. Aktuelle Aussage unseres Bauamtes, so dass für den Hausbau dann auch eine Genehmigung erforderlich wird, da beide Maßnahmen miteinander verbunden sind.
Unseren Nachbarn ist deshalb das Freistellungsverfahren in der letzten Woche abgelehnt worden (Baugrundstück befindet sich ca. 80 cm unter Straßenniveau und muss aufgeschüttet werden).
 
Kisska86

Kisska86

Wuahhhh.... sag doch so etwas nicht... Und das vermutlich auch noch in NRW, oder?!
Oh man, ich bin gespannt. Und irgendwie erwarte ich schon das Schlimmste... Ich meine, warum sollte es auch so schön glatt laufen.

Danke für die Erfahrungen und Hinweise. Ich werde dann berichten, was wir bzw. der Architekt erreicht haben.
 
D

DG

Zur Beruhigung: die ganze Sache ist abhängig davon, was im Bebauungsplan geregelt ist. nicht ungewöhnlich ist, dass eine Anhebung/Senkung des gesamten Ursprungs-Geländes innerhalb eines Höhenfenster von 1m genehmigungsfrei ist. Anders zu betrachten sind örtliche Anschüttungen oder Abgrabungen, die nicht das gesamte Grundstück betreffen.

Großer Vorteil ist oft, dass sich die Gemeinden zum Thema Höhe elegant ausschweigen, weil sie dem Problem bei der Aufstellung des B-Plans aus dem Weg gehen wollen. Das kann man idR zum Vorteil des Bauherren ausnutzen.

Es ist also genau so gut möglich, dass Ihr gar kein Problem habt und im Freistellungsverfahren bauen könnt.

MfG
Dirk Grafe
 
Kisska86

Kisska86

Danke Dirk. ops:
Ich hoch schwanger, wollte mich auf keinen Fall stressen lassen, aber jetzt kribbelt es mir doch in den Fingern und ich bin total nervös.
Ich versuche jetzt einfach mal ruhig zu bleiben und abzuwarten. Unser Architekt wollte heute Nachmittag mit dem entsprechenden Sachbearbeiter beim Kreis sprechen und mit ihm einen Termin vereinbaren oder wie auch immer. Er meldet sich bestimmt noch heute Abend oder morgen früh, auf ihn kann man sich i.d.R. verlassen. Dann weiß ich auf jeden Fall mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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