Letzten Sommer gab es eine Veränderung in der Rechtsprechung zu fiktiver Schadensberechnung. Sinngemäß habe ich persönlich herausgelesen, dass Du wenn Du den Schaden behältst, Du nur noch die Differenz zwischen Wert mangelhafte Sache und Wert mangelfreie Sache bekommst. Könntest Du Dir mal zur Frage 1500.- oder 2000.- begucken. Haufe hatte das in den News per 23.07. veröffentlicht, Urteil ist vom BGH und betrifft Werkverträge.
Viele Grüße
Gabriele