D
Domski
Hallo,
Heute habe ich auch Mal ein kleines Problem, zu dem ich eine Einschätzung von euch brauche. Meine Frage ist, wer muss für die ordentliche Abführung des Drainagewassers bei einer Abgrabung sorgen?
Hintergrund: mein Nachbar hat L-Steine (Falschrum) direkt auf die Grenze gesetzt und eine Abgrabung vorgenommen. Dahinter liegt eine Drainage in Kiespackung auf meinem Grundstück.
Die Drainage und die L Steine enden etwa 2m vor meiner Garage in Grenzbebauung. Wir haben auf unserem Grundstück für Haus und Garage an der fraglichen Stelle etwa 1m tief abgegraben(vor dem stellen der L Steine.
Die Drainage führt nach dem setzen unserer Hangabstützung nun etwa 50cm offen auf des Nachbars Grundstück. Ja, die muss mindestens wieder in die richtige Höhenlage gebracht werden
Grund meiner Frage: beim heutigen Stärken Regen trat massiv Wasser aus der Kiespackung aus (funktioniert!) , So dass die Drainage komplett auf meine Fläche entwässert. Mein Nachbar hat mir also eine prima Staumauer fürs Schichtenwasser gebaut, und ich hab den Mist komplett auf meiner Seite. Muss ich das abführen oder kann ich formal meinen Nachbar daran beteiligen?
Ich muss bei mir nun noch die Garagenentwässerung anschließen, die Drainage meiner Stützmauer anschließen und werde sowieso einen Sinkkasten setzen, dazu habe ich unter der Palette schon den Anschluss frei gelegt.
Ich möchte auch die Ecke dann schöner gestalten, das heißt die Drainage bleibt da nicht so rumhängen und ich wollte die Kiespackung noch ein Stück entfernen und dann meine Trockenmauer eigentlich mit dem Grossformatpflaster an stelle der Kiespackung aus Mauern. Nachdem ich aber heute die Wassermengen gesehen habe, Frage ich mich aber, wer eigentlich dafür einen muss: ich, weil's von meinem Grundstück kommt oder der Errichter der Staumauer.
PS: wenigstens funktioniert meine (orange) Drainage.
Heute habe ich auch Mal ein kleines Problem, zu dem ich eine Einschätzung von euch brauche. Meine Frage ist, wer muss für die ordentliche Abführung des Drainagewassers bei einer Abgrabung sorgen?
Hintergrund: mein Nachbar hat L-Steine (Falschrum) direkt auf die Grenze gesetzt und eine Abgrabung vorgenommen. Dahinter liegt eine Drainage in Kiespackung auf meinem Grundstück.
Die Drainage und die L Steine enden etwa 2m vor meiner Garage in Grenzbebauung. Wir haben auf unserem Grundstück für Haus und Garage an der fraglichen Stelle etwa 1m tief abgegraben(vor dem stellen der L Steine.
Die Drainage führt nach dem setzen unserer Hangabstützung nun etwa 50cm offen auf des Nachbars Grundstück. Ja, die muss mindestens wieder in die richtige Höhenlage gebracht werden
Grund meiner Frage: beim heutigen Stärken Regen trat massiv Wasser aus der Kiespackung aus (funktioniert!) , So dass die Drainage komplett auf meine Fläche entwässert. Mein Nachbar hat mir also eine prima Staumauer fürs Schichtenwasser gebaut, und ich hab den Mist komplett auf meiner Seite. Muss ich das abführen oder kann ich formal meinen Nachbar daran beteiligen?
Ich muss bei mir nun noch die Garagenentwässerung anschließen, die Drainage meiner Stützmauer anschließen und werde sowieso einen Sinkkasten setzen, dazu habe ich unter der Palette schon den Anschluss frei gelegt.
Ich möchte auch die Ecke dann schöner gestalten, das heißt die Drainage bleibt da nicht so rumhängen und ich wollte die Kiespackung noch ein Stück entfernen und dann meine Trockenmauer eigentlich mit dem Grossformatpflaster an stelle der Kiespackung aus Mauern. Nachdem ich aber heute die Wassermengen gesehen habe, Frage ich mich aber, wer eigentlich dafür einen muss: ich, weil's von meinem Grundstück kommt oder der Errichter der Staumauer.
PS: wenigstens funktioniert meine (orange) Drainage.