Hallo Forum,
die erforderliche Mindeststärke des Estrichs wird geregelt in der
DIN 18560, Teil 2, "Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten".
Bei einer zu erwartenden Belastung in Wohnräumen von 2,00 KN/m² fordert die Tabelle 1 für Zementestriche folgende Werte:
Mindeststärke >45 mm
Mindestbiegezugfestigkeit F4
Deshalb ist der ursprüngliche Bodenaufbau ist mit 65 mm völlig ausreichend.
Bei fachgerechter Herstellung ergeben sich bei der gewählten Konstruktion erfahrungsgemäß keine Probleme.
In diesem Zusammenhang soll der Einbau der Wärmedämmung und der Lüftungsrohre möglichst sorgfältig erfolgen, um den Lastabtrag sicher zu gewährleisten. Dabei ist auf möglichst hohlraumfreie Verlegung zu achten.
Viele Grüße
Kristof