Fußbodenheizung Heizlastberechnung - einfach erklärt?

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T_im_Norden

Wenn du nicht sagst welche Temperaturen du willst wird mit Standardwerten von 20 Grad für Wohnräume und 24 Grad für Bäder gerechnet.
 
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Hamburger2020

Danke Dir für das Feedback. Ich habe gerade herausgefunden, dass man beim BAFA Antrag theoretisch jede Wärmepumpe angeben kann, und dann später in der Realisierung dann trotzdem eine Förderung bekommt, wenn es eine andere Wärmepumpe wird, solange diese Förderfähig ist. Damit nimmt es uns etwas den Zeitdruck und wir werden dann eine Raumweise Heizlastberechnung einfordern.

Danke Dir nochmal!
 
L

lesmue79

Nur mal so als Hinweis in den Raum geschmissen:

haben selbst ein KFW 55 Haus was aufgrund der Zirkulation (die wir unbedingt haben wollten was auch gut so ist) am Kfw 40 Standard vorbeigeschrammt ist. Das Haus steht im Westerwald wo es (früher) gerne im Winter auch mal Kälter zuging (-12°C bis -15°C) die berechnete Heizlast liegt bei 100m2 Wohnfläche bei knapp 3,5 kW (was noch zu hoch ist in der Realität) und unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 3,5kW kommt erst ab ca 5°C Außentemperaturen in einen Arbeitsbereich wo es Ihr halbwegs Spaß macht zu arbeiten und Sie nicht taktet.

Was ich damit sagen will
(mal krass ausgedrückt und davon ausgehend das Du normale Temperaturen im Haus haben willst max 24°C im Bad und 20°C-22°C in den übrigen Räumen)

Nimm die Wärmepumpe die so weit wir möglich nach unten Modulieren kann....

Nimm dir kleinste mögliche Wärmepumpe weniger ist mehr...

Nimm keine All-in-One Wärmepumpe die sogar noch die Lüftungsanlage integriert haben...

Trau nicht dem GU die haben ne Mischkalkulation die rotzen Dir irgendwas in die Bude Hauptsache der hast die Hütte warm ob das Ding später 1zu1 mit Strom heizt ist denen egal, weil die Arbeitszahl/COP vertraglich nicht verankert ist. Die müssen nur was liefern was Dir die Bude warm macht.Die monatliche Strom-Rechnung zahlst Du nicht der GU

Verabschiede Dich davon im Bad 24°C zu haben und im Schlafzimmer direkt neben dem Bad nur 18°C du wirst maximal 2°C Temperaturunterschied zwischen einzelnen Räumen erreichen wenn überhaupt.

Hinweis für Abstellraum oder Speisekammer Laut Energieeinsparverordnung braucht man bei kleinen Räumen unter 6m2 keine Einzelraumregelung oder Fußbodenheizung

Keinen Pufferspeicher

Fußbodenheizung mit max. 30°C Vorlauf bei NAT auslegen lassen.... Und nicht 35°C

Verlegeabstände der Fußbodenheizung so gering wie möglich (gerade in den Bädern) und nicht 20cm oder 25cm nach dem Motto war schon immer so und wird immer so gemacht.

Darauf achten das mit der Fußbodenheizung der mindest bzw Nennvolumenstrom der Wärmepumpe erreicht wird und das ohne irgendwelche Überström-Ventile.

Heizkreise der Fußbodenheizung möglichst gleich lang und große Querschnitte der Rohrleitung mindestens 16er Rohr besser noch 17er

Anbinde-Leitung der Verteiler in 28er Kupferrohr und nicht in irgendwelchen 20er oder 25er Aluminium-Verbundrohr-Blödsinn

Die Zuleitungen der Fußbodenheizung die gerne zentral im Flur verlegt werden dämmen lassen, sonst heizen die den Flur mit und verlieren auf dem Weg zum eigentlichem Raum unnötig Wärme. Außerdem kannst du den den Raumtemperaturregler des Flurs runterdrehen wie du willst nützt nur nix weil die Zuleitungen der anderen Räume weiter hin ihre Wärme abgebe (wenn nicht isoliert) Wusste unser GU bis ich ihn drauf hinwies auch nicht deshalb wurden 1 Tag vorm Estrich noch die Zuleitungen gedämmt, das hat Ihm richtig weh getan weils ne extra Anfahrt war, und der Heizungsbauer extra nochmal 100 km anreisen durfte für ne Stunde Arbeit...

Naja und wenn du das alles in den Raum wirfst hat entweder der GU oder dessen Heizungsbauer keinen Bock mehr auf Dich und empfiehlt Dir auf ne Ausbaustufe zu wechseln wo Du die Heizung selbst an ein Unternehmen Deine Wahl vergeben kannst.

Und ja ich bin mit unserer Heizungsbauer unserm GU zufrieden auch wenn es hinsichtlich der Heizungsplanung ein Krampf war...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mycraft

Mycraft

Moderator
Dazu wäre noch hinzuzufügen dass in solchen Häusern die ERR so nötig ist wie ein Kropf. Es entstehen dadurch mehr Probleme als einem lieb ist und die vermeintliche Einsparung stellt sich natürlich nicht ein sondern das Gegenteil.
 
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lesmue79

Richtig mit der ERR die wird man aber gerade bei nem GU nicht wegdiskutieren können weil diese laut Energieeinsparverordnung Pflicht sind... Es gibt zwar nen Befreiungsantrag den man (vor/bzw mit dem Bauantrag) stellen kann, aber dafür ist es meistens schon zu spät wenn dir Bauherren hier schreiben ist der Bauantrag meist schon gestellt bzw genehmigt.
 
H

Hamburger2020

Richtig mit der ERR die wird man aber gerade bei nem GU nicht wegdiskutieren können weil diese laut Energieeinsparverordnung Pflicht sind... Es gibt zwar nen Befreiungsantrag den man (vor/bzw mit dem Bauantrag) stellen kann, aber dafür ist es meistens schon zu spät wenn dir Bauherren hier schreiben ist der Bauantrag meist schon gestellt bzw genehmigt.
ja das ist hier auch der Fall. Das dem so ist, war mir vorher auch schon "bekannt". Aber der WAF der ERR ist sehr hoch ;)
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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