Es gibt wohl die Möglichkeit einer Befreiung. Wie das formal abläuft kann ich dir nicht sagen. Oder du lässt sie verbauen und stellst sie auf stromlos offen.
Ich habe auch versucht, mich davon befreien zu lassen. Hatte aber keine Chance, obwohl ich auch ein Schreiben von einem vom TÜV hatte, der die Thematik ERR, Selbstregelungseffekt etc. aufgeführt hatte. War aber erfolglos und der Baubehörde zu allgemein gehalten. Die wollten dann schon fast eine Art Gutachten, das genau auf der Bauvorhaben beruht. Dann habe ich meinen Befreiungsantrag zurückgezogen, weil es sonst Geld gekostet hat. Im HDT gibt es aber schon mehrere, die eine Befreiung einfach bekommen haben. Es liegt wohl sehr am Bundesland. Bei mir im BW war es mir nicht möglich.
Ich habe letztendlich keine ERR verbaut, aber vorbereitet. Falls eine Kontrolle, die es geben kann, kommt, müsste ich sie eben nachrüsten.
Ich bin auch ohne ERR zufrieden.
Es gibt aber Ausnahmen, wo zumindest im Führungsraum offiziell auf ERR verzichtet werden kann. Leider darf man keine Links posten. Mal nach folgenden googeln:
"
Auslegung XIX-11 zu § 14 Abs. 1 und 2 Energieeinsparverordnung 2013 (selbsttätige Regelungseinrichtungen bei Zentralheizungen)"
auf der Homepage von bbsr-energieeinsparung. Dort 4.)