Hallo "Kaspato".
Man kann im Bauwesen "nach Norm" bauen oder man setzt Sonderkonstruktionen ein.
Erstere funktionieren, zweitere können funktionieren und werden meistens bei Bestandsbauten oder dann eingesetzt, wenn normengemäßes Bauen -aus welchen Gründen auch immer- nicht möglich ist. Mit allen damit verbundenen Risiken, doch es gibt dann meistens keine andere Lösungsvariante.
Im Wohnungs- und Gewerbebau sind die Warmwasser-Fußbodenheizungen, eingebunden in Nassestriche, nach DIN 18560 Teil 2 genormt. Das funktioniert bereits seit vielen Jahren vollkommen problemlos.
Wobei Fließestrichen der Vorzug gegeben werden sollte, da die Anbindung zwischen Bindemittel und Heizelementen eine bessere Wärmeübertragung nicht ergeben kann.
Nun sind wir beim zweiten Thema: Calciumsulfat- oder Zementfließestrich?
Die Schadensbilder, welche aufgrund trocknungsbedingter Schwindspannungen gerade bei zementgebundenen Fließestrichen in der Praxis auftreten, beobachte ich seit vielen Jahren. Um es abzukürzen: die Versprechungen der Hersteller haben sich in der Praxis (zumindest in den meisten Fällen) nicht eingestellt ....
Aus diesem Grund ist dieser Estrich auch nicht genormt! Es handelt sich dabei also um eine "Sonderkonstruktion", welche mit dem Bauherren abgestimmt und vorher alle Nachteile aufgeführt werden müssen. Die Spannungen sind bei rein zementgebundenen Fließestrichen nahezu nicht beherrschbar.
Anders sieht es bei den Calciumsulfat-Fließestrichen (CAF) aus.
Diese entsprechend den Fachregeln - und werden in der DIN 18560-2 auch aufgeführt.
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Fassen wir nun alles zusammen, ist die Aufgabe der Antwortgeber in diesem Forum, den Fragestellern eine fachtechnisch richtige Antwort an die Hand zu geben, damit sie die damit verbundenen (für ihn möglicherweise neuen) Erkenntnisse in seiner Praxis anwenden können.
Und das wird -so hoffe ich zumindest- durch meine Antworten erreicht.
Gruß: KlaRa