Nixwill2
Moin in die Runde,
wir haben in unserem Bauantrag die Garage mit einer Höhe von 2,68m gezeichnet (warum auch immer). Die Garage liegt ordnungsgemäß am Rand des Grundstücks auf der Fläche die im Bebauungsplan als GA gekennzeichnet wurde.
Dürften wir die Garage entgegen des Bauantrags nun auch problemlos 3m hoch machen oder muss man sich an den Bauantrag halten? Gebaut wird in Baden-Württemberg.
Die Frage rührt auch daher, das wir ziemlich sicher keine Garage darauf stellen werden, geplant ist ein Carport das begrünt werden soll. Daher würden wir gern die maximal erlaubte Höhe ausnutzen.
Grüße
wir haben in unserem Bauantrag die Garage mit einer Höhe von 2,68m gezeichnet (warum auch immer). Die Garage liegt ordnungsgemäß am Rand des Grundstücks auf der Fläche die im Bebauungsplan als GA gekennzeichnet wurde.
Dürften wir die Garage entgegen des Bauantrags nun auch problemlos 3m hoch machen oder muss man sich an den Bauantrag halten? Gebaut wird in Baden-Württemberg.
Die Frage rührt auch daher, das wir ziemlich sicher keine Garage darauf stellen werden, geplant ist ein Carport das begrünt werden soll. Daher würden wir gern die maximal erlaubte Höhe ausnutzen.
Grüße