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apm420
Hallo zusammen,
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen, am Dienstag sollen auch schon die Bagger kommen.
Bei der Festlegung der Höhen, zusammen mit dem Rohbauer, bekamen wir Besuch von dem neuen Nachbarn.
Dieser teilte uns mit, dass unsere Garage laut seinem Architekt wohl zu hoch wäre.
Wir bauen diese direkt an die Grenze, es wird eine Doppelgarage mit Flachdach. Geplant war es, diese auf eine Höhe von 0,45m zu setzen. Die Garage selbst hat eine Höhe von 2,90m
Somit kommen wir insgesamt auf 3,35.
Könnt ihr mir hierzu etwas sagen? Falls es wichtig ist, gebaut wird in Bayern. Der Bebauungsplan hat hierzu nichts geregelt. Angeblich soll dies die bayerische Bau(ver?)Ordnung regeln.
Was mich auch wundert:
Wir haben die Pläne von eben diesem Nachbarn unterschreiben lassen. Da hat es erst mal noch niemanden gestört. Danach gingen die Pläne zur Gemeinde, dort wurde auch die Baugenehmigung erteilt.
Wie kann es nun falsch sein? Und warum sagt uns das unser Architekt nicht?
Echt merkwürdig.
Vielen Dank für eure Hilfe.
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen, am Dienstag sollen auch schon die Bagger kommen.
Bei der Festlegung der Höhen, zusammen mit dem Rohbauer, bekamen wir Besuch von dem neuen Nachbarn.
Dieser teilte uns mit, dass unsere Garage laut seinem Architekt wohl zu hoch wäre.
Wir bauen diese direkt an die Grenze, es wird eine Doppelgarage mit Flachdach. Geplant war es, diese auf eine Höhe von 0,45m zu setzen. Die Garage selbst hat eine Höhe von 2,90m
Somit kommen wir insgesamt auf 3,35.
Könnt ihr mir hierzu etwas sagen? Falls es wichtig ist, gebaut wird in Bayern. Der Bebauungsplan hat hierzu nichts geregelt. Angeblich soll dies die bayerische Bau(ver?)Ordnung regeln.
Was mich auch wundert:
Wir haben die Pläne von eben diesem Nachbarn unterschreiben lassen. Da hat es erst mal noch niemanden gestört. Danach gingen die Pläne zur Gemeinde, dort wurde auch die Baugenehmigung erteilt.
Wie kann es nun falsch sein? Und warum sagt uns das unser Architekt nicht?
Echt merkwürdig.
Vielen Dank für eure Hilfe.