Garage selbst mauern oder nicht? Was ist günstiger?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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305er

305er

garage-selbst-mauern-oder-nicht-was-ist-guenstiger-290081-1.jpg

So würde das aussehen, ich weiß, schlechte Skizze vor allem von den Maßen

Aber ja, die 9,50m würden direkt an die Grenze gehen vom 1.Nachbarn entlang.

Warum ist das dann zu lang?
 
K

Kekse

Weil die (meisten?) Landesbauordnung Garagen nur bis zu einer Länge von 9 m als Grenzbebauung zulassen, sonst muss man 3 m Abstand zur Grenze halten.
 
305er

305er

Also zählt hier nicht, der Bebauungsplan?

Das habe ich jetzt in der Hessischen Bauordnung gelesen:

10)
1
Ohne Abstandsfläche jeweils un-
mittelbar an oder mit einem Mindestab-
stand von 1 m zu den Nachbargrenzen
sind je Baugrundstück zulässig:
1. Garagen einschließlich Abstellraum
oder -Fläche,
2. überdachte Zufahrten zu Tiefgara-
gen,
3. untergeordnete Gebäude für Abstell-
Zwecke,
4. untergeordnete Gebäude zur örtli-
chen Versorgung mit Energie, Kälte
oder Wasser,
5. bis zu drei Stellplätze,
6. Einfriedungen, Sichtschutzzäune und
Terrassentrennwände in Gewerbe-
und Industriegebieten, außerhalb die-
ser Baugebiete mit einer Höhe bis zu
2 m über der Geländeoberfläche,
7. Stützmauern zur Sicherung des na-
türlichen Geländes,
8. ein Holzlagerplatz mit Lagerungen
bis zu 1 m Höhe über der Gelände-
Oberfläche und 6 m Länge je Grund-
stücksgrenze,
9. Solaranlagen auf Gebäuden oder Ge-
bäudeteilen nach Nr. 1 bis 4 mit einer
mittleren Gesamthöhe von 3 m,
10. gebäudeunabhängige Solaranlagen
mit einer mittleren Höhe bis 3 m über
der Geländeoberfläche und bis zu
9 m Länge.
2
Die Länge der Grenzbebauung darf bei
den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 ins-
gesamt 15 m nicht überschreiten; Dach-
Überstände sind einzurechnen.
3
Bei den
Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die
grenzseitige mittlere Wandhöhe über der
Geländeoberfläche nicht höher als 3 m
und die Fläche dieser Wände an jeder
Nachbargrenze insgesamt nicht größer als
25 m
2
sein
 
Kaspatoo

Kaspatoo

2
Die Länge der Grenzbebauung darf bei
den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 ins-
gesamt 15 m nicht überschreiten; Dach-
Überstände sind einzurechnen.
Wenn das für euren Bauplatz gilt, dann dürft ihr euch auch daran halten.
Wenn es nicht geregelt wäre, würde vermutlich die genannte 9m-Richtlinie gelten.
Bei Unsicherheit einfach beim Bauamt der Stadt oder des Kreises nachfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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