Also, hab eben mit der Stadt telefoniert.
Stellplatz plus Garage darf eine maximale Länge von 15m haben, wenn es an der Grenze liegt.
Die Wand darf eine mittlere Höhe von 3m haben.
Die Waldfläche darf die 25m² nicht überschreiten.
Der Stellplatz allerdings MUSS 5m lang sein, sprich die Garage darf erst bei 5mcm anfangen.
Unser Haus fängt bei 4,70m an. Also wird es mit einer bündigen Garage schon mal nichts, hoffentlich sieht der Versatz dann nicht so blöd aus . :-(
Die hat jetzt auch gefragt, ob schon ein Gartenhaus steht. scheinbar rechnen die das auch zu diesen 15m dazu....Also so langsam spinnen die aber XD XD XD