Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer

4,20 Stern(e) 5 Votes
S

sisqonrw

Dann muss doch der Vertrag geändert werden, neu zu gesendet werden und den Notartermin 14 Tage später machen. Stimmts?
 
D

DNL

Wir haben den Vertrag einfach per Email bekommen.
Reicht doch. Dann muss auch kein Postweg abgewartet werden.
 
T

toxicmolotof

Das ist m.E. auch eine Korrektur (nicht Änderung) die keiner neuen Frist Bedarf.

Das kann man, wenn beide Parteien zugegen sind m.E. auch direkt beim Notar machen.
 
T

toxicmolotof

Naja, wenn er nicht rechnen kann, hat er es ja selber verbockt, oder der Notargehilfe....

Dich hindert ja niemand daran es schon jetzt dem Bauträger zu sagen. Er hat ja auch ein Exemplar erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3153 Themen mit insgesamt 69172 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
2Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
3Grundbucheintrag vom Bauträger löschen 18
4Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
5Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
6Baubeschreibung von unserem Bauträger 13
7Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
8Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
9Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
10Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
11Bauträger lässt sich Umplanung teuer bezahlen - gerechtfertigt? 12
12Zusätzliches Badezimmer über Bauträger oder nur Rohre legen? 10
13Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme 38
14Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
15Gewerke liefern keine Mängelbeseitigung bei Bauträger 10
16KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
17Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten 10
18Bauträger - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? 11
19Muss Bauträger Erdaushub entsorgen? 16

Oben