dass die Landesbauordnung gilt ist völlig klar. dass das vorhaben, sofern erforderlich, auch den offiziellen genehmigungsweg gehen wird, ebenso. nur wird das Bauamt eine Genehmigung kaum verweigern, wenn der Nachbar z.B. eine Baulast übernimmt, falls erforderlich.
mir geht es hier auch nicht drum, irgendwelche genehmigungsregularien durchzukauen
was mich interessiert, ist, wie ich am besten und kostengünstigsten eine mauer errichten kann, die die aufschüttung abfängt. das Grundstück fällt ca. 3,5-4,0m über die diagonale ab. knapp die eine Hälfte des gefälles haben wir durch "in den Berg bauen" ausgeglichen. die andere Hälfte wird eben durch eine aufschüttung ausgeglichen.
diese aufschüttung mit einer böschung zu machen kommt aber aufgrund des hohen platzbedarfs nicht in frage. daher muss ne mauer rum, die ich Hinterfüllen kann.