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Schwengelrecht ist ohne landwirtschaftliche Nachbarschaft unüblich.Und wenn keine Grenzbebauung gemacht wird, mind. 50cm Abstand zur Grenze eingehalten werden müssen?
Schwengelrecht ist ohne landwirtschaftliche Nachbarschaft unüblich.Und wenn keine Grenzbebauung gemacht wird, mind. 50cm Abstand zur Grenze eingehalten werden müssen?
Ist doch egal. Die ganze Fragestellung ist ziemlich belanglos. Man darf doch froh sein, dass es nur 6 Seiten gebraucht hat um diese existentielle Frage zu klären :-)Ach wie naiv. Glaubst Du wirklich, dass das in 10 Jahren jemanden interessiert wir rum der gebaut ist.
Wenn einer Streit sucht, bist Du trotzdem in der Beweispflicht. Und steht er teilweise auf fremden Grund ist der Ärger vorprogrammiert.
Stell ihn doch einfach 5m weiter zu Dir. Dann ist es auch sicher Deiner.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Entscheidung: Doppelflügelige Terrassentür, Pfosten oder Stulp? | 12 |
2 | Zaunbau - Pfosten auf unebener Sandsteinmauer montieren? | 23 |