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Bieber0815
Ich will Dir nicht grundsätzlich widersprechen, aber Fahrverbote für ältere Diesel-PKW belegen, dass es nicht immer einen Bestandsschutz gibt. Außerdem gilt:
Ob oder wie das kontrolliert wird und was bei Verstößen passiert, weiß ich natürlich nicht.Aktuell besteht laut der Energieeinsparverordnung 2009 die Anforderung ( § 10 ), dass Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben" dürfen.