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Caspar2020
Wie verträgt sich eigentlich diese aussage mit der Energieeinsparverordnung und der TRGI?Die Gastherme macht rund 15 Jahre fast wartungsfrei,
Energieeinsparverordnung §11
TRGI(3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betrieber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betrieber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Die TRGI nennt für Gasgeräte klar 1 Jahr bzw nach Herstellervorgabe.
Und der Hersteller hat ja auch noch die Vorgabe für die Einhaltung der Garantie. (meisten 1x im Jahr bzw. alle 2 Jahre).
Wärmepumpen sind im übrigen auch praktisch wartungsfrei. Man braucht aber definitiv keinen Kaminkehrer