Gasheizung ab 1.1.2024 - Was tun bei defekter Heizung?

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Sunshine387

Wobei Gasheizungen auch oft nicht länger als 15 Jahre halten. Manche sind schon nach 10 Jahren hin. Aber Ausnahmen von der Regel sind nicht ausgeschlossen bei Wärmepumpen wie bei Gas.
 
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leschaf

Die Einschränkungen ab 2024 beziehen sich ja auf den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Was zählt zu einer Heizungsanlage?

Die Gastherme, der Schornstein bzw .Abzug, die Heizkörper, die Ventile und Sicherheitsgruppen, der Warmwasser Boiler oder Durchlauferhitzer.

So lange man nicht alles Austausch,t ist es keine neue Heizungsanlage, sondern lediglich die Reparatur bzw. der Austausch einzelner Baugruppen.
Geht die Gastherme irgendwann in 5 Jahren kaputt, dann lässt du einfach eine neue einbauen. Notfalls eben eine Gebrauchte oder ein Vorführgerät.

Das alles kann man natürlich auch vorher mal mit jemanden abklären der sich dazu auskennt. Das ist in der Regel der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.
Das wäre natürlich schön. Ich werde das mal abklären, habe im Zuge unserer eigenen Sanierung ja eh viel mit dem Schorni zu tun, weil er auch Energieberater ist.
 
Winniefred

Winniefred

Ich würde ja gar keine neue Gastherme wollen. Ich würde versuchen die alte so reparieren zu lassen, dass man sich bis zur Lieferung einer anderen Heizungsart hangeln kann. Aber wie es dann konkret wird, wird man sehen. Das hängt ja alles an so vielen Faktoren; das muss man dann alles sehen. Ich hoffe aber auch, dass der Sanitär dann eine unbürokratische Lösung findet, falls es soweit kommt.
 
L

leschaf

Also, ich habe mir gerade nochmal die Richtlinien des Ministeriums durchgelesen (Suche: 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 Konzeption zur Umsetzung). Daraus geht ziemlich eindeutig hervor, dass:

- beim Ausfall einer Gastherme die Regelung greift. z.B. sind explizit Gasetagenheizungen genannt:

Bei Gasetagenheizungen setzt die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien grundsätzlich ein, wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude nach Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2024 ausfällt und erneuert werden muss.
- es für Hybridheizungen etwas laxere Regelungen gibt, da hier die Wärmepumpe nur 30% der Gebäudeheizlast abdecken muss - das könnte ja finanziell dann ein einigermaßen erträgliches Modell sein für unseren Fall:

Eine weitere Option ist der Einbau einer so genannten Hybridheizung. Diese ist eine Heizung, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der restliche Anteil von mindestens 65 Prozent muss durch erneuerbare Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, grüne Gasen oder einen Heizstab oder eine Heizpatrone 5 betrieben mit Photovoltaik-Strom vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier) bereitgestellt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist grundsätzlich anhand von Schätzungen vorab zu berechnen. Zur Vereinfachung und unbürokratischen Umsetzung dieser Vorgabe wird bei einer Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 Prozent oder höher ist.
- es bei einem Ausfall eine 3-Jahresfrist gibt, innerhalb derer getauscht werden muss. D.h. man kann erstmal ein Ersatzgerät einbauen lassen und dann später mit Wärmepumpe ergänzen:

In den Fällen von Heizungshavarien, in denen die Umstellung auf 65 Prozent erneuerbarer Wärme kurzfristig nur durch grüne Gase oder flüssige Biomasse möglich wäre, muss die Pflicht zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ausnahmsweise nicht sofort beim Heizungseinbau, sondern erst innerhalb von drei Jahren nach dem Heizungsaustausch erfüllt werden In der Übergangszeit kann der Eigentümer des Gebäudes vorübergehend eine (ggf. gebrauchte) Gas- oder Ölheizung einbauen und nutzen und diese dann innerhalb von drei Jahren durch eine Heizung ergänzen oder ersetzen, die die Anforderungen der 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt.
- es durchaus möglich ist, mit Biogas zu heizen, aber das nicht unbedingt empfohlen wird:

Bei Gasheizungen, die mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden, muss vertraglich und über ein sicheres Nachweissystem (Massebilanzsystem oder Herkunftsnachweissystem) der dauerhafte Bezug von mindestens 65 Prozent grüner Gase nachgewiesen werden. Da bei Biomethan und bei anderen grünen Gasen mittelbis langfristig mit einer hohen Nachfrage in anderen Sektoren zu rechnen ist, sind erhebliche Preissteigerungen beim Bezug von Biomethan und anderen grünen Gasen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist eine Mieterschutzvorschrift vorgesehen. Nach dieser müssen Vermieter im Fall der Nutzung von Biomethan oder von grünen Gasen die Kosten übernehmen, die über den Grundversorgungstarif für Gas hinausgehen.
 
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xMisterDx

Nach 20 Jahren wäre eine neue Gasheizung in jedem Fall mal eine Option. Alleine schon, weil das Ding jede Minute ausfallen kann und Lieferzeiten für eine neue Heizung bei einigen Monaten (optimistisch betrachtet) liegen.

Das Argument mit der Gasheizung, die ja auch "nur" 15 Jahre hält kommt gerne. Dafür kostet die Gasheizung aber auch weniger als die Hälfte einer Wärmepumpe.

Aber ich sehe da auch ganz gelassen in die Zukunft. Die de facto Wärmepumpenpflicht wird in einem derartigen Fiasko enden, dass dieses Gesetz spätestens 2026 mit umfangreichen Ausnahmen ausgestattet wird.
Es werden nämlich sehr viele Hausbesitzer >70 gar keinen Kredit bekommen, um ihr Haus für die Wärmepumpe zu sanieren und dann auch noch die Wärmepumpe selbst zu kaufen.
Und selbst wer einen Kredit bekommt. Wenn die Gasheizung im Dezember ausfällt, kriegt man die Wärmepumpe nicht morgen und auch die Gebäudesanierung ist nicht in 2 Wochen durch... bei -10°C wie im Dez 2022 kann das sehr unangenehm werden dann.
 
B

Buschreiter

Sehe ich sehr ähnlich. Ich bin mal gespannt, wie man die 65% EE durchsetzen möchte, wenn die Wartezeiten auf die Ware nicht besser werden, wenn das Handwerk nicht hinterherkommt, wenn zu große Wärmepumpe eingebaut werden, wenn die Leitungen nicht die Leistung hergeben, wenn die Altbauten mit einer Jahresarbeitszahl von unter 2 laufen, wenn die Altbauten aufgrund der Abschaltungen im Wärmepumpe-Tarif saukalt werden uswusf.
Ich bin ein Freund vonErneuerbaren, aber die Infrastruktur und das „Drumherum“ muss doch passen! Alles typisch deutsch, genauso wie die Panikmache der Medien mit leeren Gasspeichern und den heißgelaufenen Gasmärkten. Ist das Haus wirklich fit für eine Wärmepumpe, dann Wärmepumpe. Wenn nicht: Unsere neue Gasheizung verbraucht bei -10°C weniger als die alte (aus 2002) bei + 10°C Amortisation nach ca. 7 Jahren!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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