Gastherme in Kombination mit Solar oder besser Pellet?

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Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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€uro

...Wollte eigentlich nur eine Gastherme haben, nun muss ich aber zusätzlich entweder Solar oder einen Ofen (Pellet oder Holz) in das System integrieren.
Mal eine ganz bescheidene Frage, welche "Berater" stehen Dir denn zur Seite? Der Architekt Deines GU/GÜ? Also ausschließlich die Verkäufer?
Wenn ja, wird man Dir eine Gasbrennwerttherme billigster Machart ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf + 0815 Solarthermieanlage aufs Auge drücken.

v.g.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Micha&Dany

Aber nur, wenn man § 9 EEWG nicht kennt!
Hallo €uro

na, dann kläre uns arme unwissende doch bitte mal auf
§9 besagt doch nur, dass man auf die Solarthermieanlage verzichten kann, wenn es unzumutbar hohe Kosten bedeutet (was unzumutbar ist wird nicht näher ausgeführt) - Solarthermieanlage ist aber Stand der Technik, also zumutbar.
Oder bei Gebäuden unter Denkmalschutz / Öffentliche Gebäude - trifft hier wohl auch beides nicht zu...

Unter welchen Umständen kann ich denn auf die 15%-Regelung verzichten??

Viele Grüße
Micha
 

€uro

Hallo,
...na, dann kläre uns arme unwissende doch bitte mal auf ..
Sorry, ich war gerade mit einem Gutachten nach §9 befasst.
Gemeint war die Anlage zum EEWG (VI 1b) bzgl. Ersatzmaßnahmen nach §7 Nr.2:

"...die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15% unterschritten werden"

M.E. die bessere Lösung, denn die beste Energie ist die, welche erst gar nicht benötigt wird. Also den Investment für eine Solarthermieanlage in eine bessere Dämmung stecken. Die benötigt weder Pumpe noch Regelung und der Sonnenstand spielt auch keine Rolle.

v.g.
 
N

NorbertKoch

Hallo Zusammen,

ich glaube nicht, dass dies die Antwort auf die Bemerkung des Architekten war.

Die 15 % nach Aussage des Architekten beziehen sich auf den § 5 Abs. 1, "dass der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 % aus erneuerbaren Energien sein muss".

Die Frage stellte sich von Lexus also nicht auf Ersatzmaßnahmen, die laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz natürlich möglich sind.

Also entweder 15% aus erneuerbaren Energien oder sich für die Ersatzmaßnahmen entscheiden.

Gruß
 
L

Lexus

Hallo Nobert Koch,

vielen Dank für ihre Antwort. Endlich mal das was ich auch wissen wollte.
Kann ich die 15% auch mit einem Holzkamin nachweißen oder nur mit einem Pelletofen?


Nochmal vielen Dank für ihre Antwort!
 
N

NorbertKoch

Hallo Lexus,
Du meinst wohl ein Kachelofen. Wenn ja dann nur in Verbindung mit Wassertaschen, die auch über einen Pufferspeicher an die Heizung angeschlossen ist.(Mal so einfach dargestellt).
Nur einen Kachelofen oder einen Pelletofen als so genannte Beistellöfen kann und darf der Energieberater nicht mit in seine Berechnung einbeziehen.

Gruß Norbert
 
Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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