Weil die gängigste rechtliche Definition, z.B. im Steuerrecht lautet, dass zu den
Herstellungskosten Aufwendungen zählen, die erforderlich sind, um das Gebäude errichten zu können, und der Herstellung des Gebäudes tatsächlich gedient haben. Bei der Photovoltaik ist dieser Posten vielleicht noch nachvollziehbar, aber bei Außenanlagen, die jetzt nicht der Baugrubensicherung oder als Baustraße dienen?