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Mojito65
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich folgende Frage: Vor wenigen Tagen erhielten wir die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik Anlage in einer Gemeinde in Brandenburg :-) Nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) errechnet sich der Bauwert nach dem umbauten Raum. Soweit ist das im Bescheid auch nachvollziehbar und entspricht dem, was unsere Hausbaufirma auch in der jüngeren Vergangenheit an Gebührenbescheiden aus anderen Brandenburger Gemeinden gewohnt ist.
In unserem Fall ist es aber so, dass zusätzlich noch Gebühren anfallen für die Außenanlagen (60% der Herstellungskosten) und die Photovoltaik Anlage (40% der Herstellungskosten). Diese Herstellungskosten hatte unsere Baufirma auf Nachfrage des Bauamts aufgeschlüsselt. Die Frage stellt sich nun, warum andere Bauämter in Brandenburg, die ja auch an die BbgBauGebO gebunden sind, wie oben erwähnt auch in jüngster Vergangenheit günstigere Bescheide ohne die Berücksichtigung von Außenanlagen und Photovoltaik Anlage (die ja im übrigen gar nicht genehmigungspflichtig sind für private Bauvorhaben) ausstellen, in unserem Fall aber extra Gebühren fällig werden. Liegt das im Ermessen des Bauamts? Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen und wenn ja, wäre dann die Baugenehmigung selbst von einem Einspruch gegen den Gebührenbescheid unberührt, d.h. weiter gültig?
Freue mich sehr über hilfreiche und kompetente Antworten, vielen Dank schon einmal dafür.
ich bin neu hier und habe gleich folgende Frage: Vor wenigen Tagen erhielten wir die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik Anlage in einer Gemeinde in Brandenburg :-) Nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) errechnet sich der Bauwert nach dem umbauten Raum. Soweit ist das im Bescheid auch nachvollziehbar und entspricht dem, was unsere Hausbaufirma auch in der jüngeren Vergangenheit an Gebührenbescheiden aus anderen Brandenburger Gemeinden gewohnt ist.
In unserem Fall ist es aber so, dass zusätzlich noch Gebühren anfallen für die Außenanlagen (60% der Herstellungskosten) und die Photovoltaik Anlage (40% der Herstellungskosten). Diese Herstellungskosten hatte unsere Baufirma auf Nachfrage des Bauamts aufgeschlüsselt. Die Frage stellt sich nun, warum andere Bauämter in Brandenburg, die ja auch an die BbgBauGebO gebunden sind, wie oben erwähnt auch in jüngster Vergangenheit günstigere Bescheide ohne die Berücksichtigung von Außenanlagen und Photovoltaik Anlage (die ja im übrigen gar nicht genehmigungspflichtig sind für private Bauvorhaben) ausstellen, in unserem Fall aber extra Gebühren fällig werden. Liegt das im Ermessen des Bauamts? Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen und wenn ja, wäre dann die Baugenehmigung selbst von einem Einspruch gegen den Gebührenbescheid unberührt, d.h. weiter gültig?
Freue mich sehr über hilfreiche und kompetente Antworten, vielen Dank schon einmal dafür.