Gebührenbescheid zum Bauantrag

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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B

BW MR BW MR

Der "Staat" hält keine Hand auf, die Gemeinde erhebt eine Gebühr.
Da nicht jeder so bevorzugt ist bauen zu können oder bauen will, ist es auch völlig in Ordnung, dass die entstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten nicht komplett auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern der Bauherr selbst einen Teil derer trägt.
Bei der Höhe der Gebühren gehe ich eher von einer Kostendeckung als von einem Gewinn bei der Gemeinde aus.

Oder deutlicher:
Eine Frechheit wäre es, wenn ein Steuerzehler, dessen Einkommen nicht zum Bau eines Hauses reicht über seine Steuern Deinen Bauantrag mitfinanzieren müsste.
Das Landratsamt ist für mich der Staat.
Du willst mir also erzählen das ein einfacher Bauantrag 3000€ kostet?
Rechne mal pro Arbeitsstunde 70€ dann wären das 43 Stunden wo einer daran arbeiten müsste.
Das glaube ich ich nie und nimmer ich schätze mal mehr wie 10 Stunden war da keiner dran gehockt (großzügig geschätzt).
 
M

motorradsilke

Der "Staat" hält keine Hand auf, die Gemeinde erhebt eine Gebühr.
Da nicht jeder so bevorzugt ist bauen zu können oder bauen will, ist es auch völlig in Ordnung, dass die entstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten nicht komplett auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern der Bauherr selbst einen Teil derer trägt.
Bei der Höhe der Gebühren gehe ich eher von einer Kostendeckung als von einem Gewinn bei der Gemeinde aus.

Oder deutlicher:
Eine Frechheit wäre es, wenn ein Steuerzehler, dessen Einkommen nicht zum Bau eines Hauses reicht über seine Steuern Deinen Bauantrag mitfinanzieren müsste.
Grundsätzlich hast du Recht und Bauherren sollten das schon kostendeckend zahlen.
Aber die Bearbeitung eines Bauantrags erfordert nicht mehr oder weniger Arbeit, wenn ich für 100.000 € baue oder für 1 Mio, ob ich 100 qm oder 1000 qm bebaue. Jedenfalls nicht in diesem Umfang mehr oder weniger.
Insofern sind diese Gebühren schon nach dem Prinzip festgelegt, wer viel ausgibt, muss auch dem Staat viel abgeben (ob nun Gemeinde, Landkreis o. wem auch immer).
Ist ja bei allen Gebühren so, die der Staat festlegt, ob nun Notargebühren, Grundbuchamtsgebühren usw.

Kann man für ok halten, muss man aber nicht.
 
B

BW MR BW MR

Grundsätzlich hast du Recht und Bauherren sollten das schon kostendeckend zahlen.
Aber die Bearbeitung eines Bauantrags erfordert nicht mehr oder weniger Arbeit, wenn ich für 100.000 € baue oder für 1 Mio, ob ich 100 qm oder 1000 qm bebaue. Jedenfalls nicht in diesem Umfang mehr oder weniger.
Insofern sind diese Gebühren schon nach dem Prinzip festgelegt, wer viel ausgibt, muss auch dem Staat viel abgeben (ob nun Gemeinde, Landkreis o. wem auch immer).
Ist ja bei allen Gebühren so, die der Staat festlegt, ob nun Notargebühren, Grundbuchamtsgebühren usw.

Kann man für ok halten, muss man aber nicht.
Da bin ich mit dir einer Meinung.
 
T

Tom1978

Grundsätzlich hast du Recht und Bauherren sollten das schon kostendeckend zahlen.
Aber die Bearbeitung eines Bauantrags erfordert nicht mehr oder weniger Arbeit, wenn ich für 100.000 € baue oder für 1 Mio, ob ich 100 qm oder 1000 qm bebaue. Jedenfalls nicht in diesem Umfang mehr oder weniger.
Insofern sind diese Gebühren schon nach dem Prinzip festgelegt, wer viel ausgibt, muss auch dem Staat viel abgeben (ob nun Gemeinde, Landkreis o. wem auch immer).
Ist ja bei allen Gebühren so, die der Staat festlegt, ob nun Notargebühren, Grundbuchamtsgebühren usw.

Kann man für ok halten, muss man aber nicht.
Man darf auch nicht vergessen das dort nicht nur die Arbeit des Bauamtes drin steckt sondern ebenfalls der Unteren Wasserschutzbehörde, evtl. Untere Naturschutzbehörde, etc. Wenn Dich hier der Preis stört, dann nenne ich mal ein nettes Beispiel aus der eigenen Erfahrung (wenige Monate alt).

Umwandlung eines Waldgrundstückes in ein Baugrundstück (Innenbereich; drum herum fast nur Einfamilienhaus).
1. Ersatzverpflanzung für die Umwandlung des Grundstücks. Dabei ist es egal ob Du alle Bäume stehen lässt oder alle fällst. Der Preis ist der gleiche. Bei uns ca. 10.500 €
2. Sicherheitsleistung falls die ersten Bäume auf dem Gebiet der Ersatzverpflanzung nich wachsen: 4.800 € (wird man vermutlich nie wieder sehen).
3. Bearbeitung der Umwandlung durch die Forstbehörde: 2.400 €.

Sind wir bei fast 18.000 € ohne das etwas auf den Grundstück passiert ist...
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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