Gebührenbescheid zum Bauantrag

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Gebührenbescheid zum Bauantrag
>> Zum 1. Beitrag <<

H

hampshire

Aber die Bearbeitung eines Bauantrags erfordert nicht mehr oder weniger Arbeit, wenn ich für 100.000 € baue oder für 1 Mio, ob ich 100 qm oder 1000 qm bebaue. Jedenfalls nicht in diesem Umfang mehr oder weniger.
Das stimmt sicherlich. Würde man jeden Antrag zu den tatsächlichen Vollkosten abrechnen, wäre es kaum mehr sinnvoll einen kleinen Bauantrag beispielsweise für einen Umbau oder einen Carport zu stellen, da die Gebührenlast unverhältnismäßig hoch wäre. Somit bezahlen die Bauherrn größerer Projekte anteilig die Anträge der Bauherren kleinerer Projekte mit. Das ist so zu sagen eine Form der Solidarisierung der Kosten auf die Gruppe der Bauherren.
Ohne auszuschließen, dass man das besser regeln könnte, finde ich das einigermaßen ausgewogen. Es gibt genug andere Aufreger, die wichtiger sind.
 
B

BW MR BW MR

Das stimmt sicherlich. Würde man jeden Antrag zu den tatsächlichen Vollkosten abrechnen, wäre es kaum mehr sinnvoll einen kleinen Bauantrag beispielsweise für einen Umbau oder einen Carport zu stellen, da die Gebührenlast unverhältnismäßig hoch wäre. Somit bezahlen die Bauherrn größerer Projekte anteilig die Anträge der Bauherren kleinerer Projekte mit. Das ist so zu sagen eine Form der Solidarisierung der Kosten auf die Gruppe der Bauherren.
Ohne auszuschließen, dass man das besser regeln könnte, finde ich das einigermaßen ausgewogen. Es gibt genug andere Aufreger, die wichtiger sind.
Vielleicht sollte man mal über eine Verschlankung des Arbeitsaufwandes nachdenken.
 
H

hampshire

Vielleicht sollte man mal über eine Verschlankung des Arbeitsaufwandes nachdenken.
Ja, dass steht sogar im neuen Koalitionsvertrag (Thema digitale Bauakte). Auch kann sicher jede Gemeinde, jeder Kreis an den Betriebskosten drehen, die im Rahmen einer Vollkostenbetrachtung auf die Leistungen umgelegt werden. Ein Anfang wäre die konsequente energetische Sanierung des eigenen Bestandes und auspau von Photovoltaik auf den Dächern der eigenen Gebäude. Förderung dazu gibt es bereits ganz ordentlich und künftig noch mehr, wenn man den neuen Koalitionsvertrag liest.
 
B

BW MR BW MR

Ja, dass steht sogar im neuen Koalitionsvertrag (Thema digitale Bauakte). Auch kann sicher jede Gemeinde, jeder Kreis an den Betriebskosten drehen, die im Rahmen einer Vollkostenbetrachtung auf die Leistungen umgelegt werden. Ein Anfang wäre die konsequente energetische Sanierung des eigenen Bestandes und auspau von Photovoltaik auf den Dächern der eigenen Gebäude. Förderung dazu gibt es bereits ganz ordentlich und künftig noch mehr, wenn man den neuen Koalitionsvertrag liest.
Da du ja mit der Materie zutun hast.
Wie hoch ist der tatsächlich arbeitsaufwand bei einem Bauantrag ?
 
Hangman

Hangman

Ich habe bis letztes Jahr in einem Berliner Altbau von 1886 gewohnt. Durch einen Wasserschaden einer Dachterrasse waren Dachbalken, und in Folge dessen die Stuckfassade beschädigt. Ein Spezialist benötigte Details zur ursprünglichen Ausführung, da diese Art und Aufwand der notwendigen Sanierung beeinflusst. Im Bauamt habe ich alle Konstruktions- und Bauunterlagen von 1886, sowie eines in den 30ern erfolgten Umbaus einsehen können. 140 Jahre, und zwei Weltkriege alt. Etwas verstaubt, aber vollständig.

So viel Aufwand wird da getrieben.
 
H

hampshire

Ich habe mit der Materie nicht direkt zu tun, wohl aber mit der Gestaltung von Unternehmen.
Wenn man das Bearbeiten eines Bauantrages einmal auf einzelne Prozesse von der Posteingangsbehandlung über Eingabe, Lesen, Verstehen, Abgleichen mit Gesetzeslagen, Schriftverkehr, interne Kommunikation, ggfs. Weitergabe, Dokumentation, Archivierung... zerlegt, wird der Aufwand (ungeachtet der Güte der Prozesseffizienz) erst einmal deutlich. Neben dem rein zeitlichen Aufwand (Lohn und Lohnnebenkosten) entstehen auch Betriebskosten (z.B. Bereitstellung der Büroinfrastruktur, Technische Ausstattung, unproduktive Dienstleistungen wie z.B. Personalwesen etc...), die im Rahmen einer Vollkostenbetrachtung auf den Bearbeitungsprozess heruntergebrochen werden. Da nicht jeder Nauantrag gleich ist, wird man wohl noch unterschiedliche Antragsarten differenzieren und bewerten.
Daher ist es zu einfach, einen Gebührenbetrag zu nehmen und durch einen angenommenen Stundenlohn zu teilen und sich zu wundern wie viele Stunden da herauskommen.
Um die Vollkosten eines Bauantrages in einer konkreten Behörde zu berechnen müsste ich in die Organisation und Kostenstruktur eintauchen. Man kann aber auch etwas plausibilisieren und herumspielen. Vermutlich zahlst Du für kleine Bauanträge mit.

Es gibt im Übrigen Richtlinien, die für eine Gebührenermittlung herangezogen werden. Dazu gehört die Kostendeckung als Leistungsprinzip, aber auch Transparenz, Gerichtsfestigkeit und - man höre und staune - eine Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Grundsätze. Die Gebührenermittlung an Deinem Wohnort sollte also für Dich im Zweifel auf Nachfrage nachvollziehbar gemacht werden können.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42228 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Gebührenbescheid zum Bauantrag
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauantrag - Verzögerung durch Klage des Nachbarn - Erfahrungen? 21
2Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das? 19
3Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt 10
4Sanierung Altbau - Welche Kosten kommen auf mich zu? 18
5Bauantrag wird immer komplizierter! 20
6Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position 29
7Bauantrag ohne Höhenvermessung? 15
8Bauantrag dieses Jahr noch stellen? 14
9Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
10Garage doch höher als im Bauantrag 28
11Wie lange muss man auf den Bauantrag der Baufirma warten? 10
12Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren? 30
13Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist? 11

Oben